Mit Schreiben vom 05.05.2014, eingegangen am 08.05.2014, teilt mir die Krankenkasse das Ende meines Krankengeldbezuges für den 06.07.2014( Nach meiner Berechnung ist das Ende der 27.06.2014, da vom 09.02.2013 an Krankengeld(Lohnfortzahlung war davor) geflossen ist.) mit und, dass ich mich mit diesem Schreiben unverzüglich bei der Arbeitsagentur melden soll, um Nachteile zu vermeiden. ... Dann bliebe nur noch Arbeitslosengeld II, worauf ich ganz sicher keinen Anspruch hätte. 1.) Wie sieht es aber aus, da mir mein Arzt bescheinigt, dass ich meine bisherige Arbeit aus gesundheitlichen Gründen, bin inzwischen fast 63 Jahre, nicht mehr ausüben kann und ich daraufhin mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag am Ende meiner Aussteuerung mache, mich dem Arbeitsamt für leichte Arbeiten, mit 40 Stundenwoche zur Verfügung stelle?