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ALG, Krankegeld, Bezugsdauer

| 29. September 2024 11:43 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe lange im Internet recherchiert und keine eindeutige Antwort gefunden:

Jemand hat Anrecht auf 12 Monate Bezugsdauer von ALG 1. Er bezieht dann auch ca. 1,5 Monate ALG. Dann wird er krank und bezieht deshalb zunächst ca. 1,5 weitere Monate ALG 1 (Fortzahlung). Anschließend bezieht er Krankengeld für 3 Monate.

Frage: Für wie lange hat er anschließend wieder Anspruch auf ALG 1?
Für 6 Monate oder für 9 Monate?

29. September 2024 | 12:42

Antwort

von


(107)
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für 9 Monate.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, in der die betroffene Person Krankengeld bekommt (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).

"Ruhen" des Anspruchs bedeutet, dass der Anspruch auf ALG I zwar weiterhin besteht, der Betroffene ihn jedoch in der Zeit des Krankengeldbezugs nicht geltend machen kann.

Die Dauer des Anspruchs wird dabei nicht verkürzt, wie es bei der Sperrzeit der Fall ist.
Nur der Leistungszeitraum wird hinausgezögert.

Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, muss ALG bei dem Arbeitsamt erneut beantragt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

Bewertung des Fragestellers 29. September 2024 | 14:38

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