Regelinsolvenz und Aufrechnung von Erstattungsansprüchen durch das Finanzamt
vom 5.5.2024
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Guten Tag, gerne würde ich mich erkundigen, wie ich mich am besten verhalten soll, damit ich nicht doppelt an das Finanzamt zahlen muss. Es geht um folgenden Sachverhalt: Im letzten Jahr wurde das Insolvenzverfahren eröffnet (Selbstständig bzw. Einzelunternehmen) und gleichzeitig mit der Eröffnung die selbstständige Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter freigegeben.