Insolvenzverwalterin beendet Verfahren nicht
vom 27.8.2025
für 60 €
beantwortet von
das Verfahren (und damit den Beginn der Wohlverhaltensphase) nicht, was m.E. ja normalerweise nach 12-18 Monaten i.d.R. geschehen sollte, unter Begründungen wie "eine neue Forderung sei aufgetaucht" (was sich im Nachhinein als falsch herausstellte), oder "es wären zuwenig Gelder vom Arbeitgeber abgeführt worden" (was sich im Nachhinein ebenfalls als falsch herausstellte, es wurden sogar ca. 500 € zuviel abgeführt, die sie dann nachträglich erstatten musste). ... Hinsichtlich des aktuellen Verhaltens der Verwalterin: ist diese berechtigt, dann auch das reguläre offizielle Ende der gesamten Insolvenz (März 2026) dann ebenfalls unter irgendwelchen Begründungen (wie z.B. die Steuer für 2025 muss ja noch eingetrieben werden, was ja im Januar 2026 erst möglich wäre etc.) zu verweigern bzw. das Ende dann auch immer weiter hinaus zu zögern und das ganze einfach nicht abzuschließen ? ... Ist die Verwalterin rechtlich dazu befugt, eine Restschuldbefreiung von sich aus mir zu versagen mit der Begründung meines Schreibens, das ich ja nicht "in erforderlichem Umfang" mitgewirkt hätte oder das sie die Steuerabrechnung selbst erstellen musste ?