Abweichung Teilungserklärung: Bad statt Schlafzimmer
vom 13.5.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Es handelt sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses (Baujahr 2024), welches gemäß Teilungserklärung in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde.