sehr geehrter herr anwalt, heute habe ich vom amstgericht ein mahnbescheid erhalten, mit folgendem inhalt: 1.der antragssteller macht folgenden anspruch geltend: hauptforderung: rückzahlung dahrlehensvertrag gem händlerfinanzierung mit effektievem jahreszins 0,00% vom 01.06.06 554,90euro 2.kosten wie nebenstehend: 23,00euro 3. zinsen: laufende, vom gericht ausgerechnete zinsen: zu 1. zinsen von *5,000 prozentpunkten über dem jeweils gültigen besitzinssatz aus ****554,90euro vom 19.04.07 bis 27.06.07 ****8,19euro summe:****586,09euro hinzu kommen laufende zinsen: zu 1. zinsen von *5,000prozentpunkten über dem jeweils gültigen besitzinssatz aus *****554,90euro ab dem 28.06.07 der antragsteller hat erklärt, dass der anspruch von einer gegeleistung nicht abhänge. der antragsteller ist die targobank. Habe mir im juni jahr 2006 eine küche über den antragsteller finanzieren lassen und bin bis zum heutigen tage davon ausgegangen dass ich den kreditvertrag ordnungsgemäß beglichen habe. nach rücksprache eines sacharbeiters der targobank, wurde mir gesagt, dass ich versucht worden bin erst telefonisch dann auch schriftlich benachrichtigt worden zu sein. als ich dem mitarbeiter gesagt habe, dass ich nie ein schreiben erhalten habe, meine er, dass die targobank mich mehrfach versucht hat zu erreichen,jedoch kann ich mich nur an ein einziges schreiben erinnern aus dem jahr 2007 welches ich per unterschrift entgegennehmen musste. ich bin mir jetzt nicht mehr sicher was es genau war- mahnung , erinnerrung etc. dabei ist zu erwähnen, das ich in der zeit mehrfach umgezogen bin und meine jetztige adresse hat die targobank vom einwohnermeldeamt erfaren. nun zu meinen fragen: ist der anspruch noch durchsetzbar durch die targobank, da nach §195 die regelmäßige verjährungsfrist 3 jahre beträgt und sie nach § 199 absatz 1 mit dem schluss des jahres beginnt indem der anspruch entstanden ist, dass müsste demnach heißen das der anspruch der targobank am 31.12.2009 um 24 uhr verjährt ist bzw dass ich die einrede der verjährung erheben kann? spielt bei der verjährung die mahnung eine rolle, denn nach der mahnung sind ja auch schon 5 jahre vergangen?