Rahmenvereinbarung Kommissionsgeschäft B2B für drei Jahre
vom 24.9.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Dadurch soll vermieden werden, dass der Kunde bei jeder Auktion neue Käufer im System anlegen muss. ... KUNDE verfügt aufgrund des firmeneigenen Fuhrparks über eine erhebliche Anzahl überschüssiger Räder und Reifen, die durch LAKETYRE im Auftrag von KUNDE veräußert werden sollen. 2.VERTRAGSGEGENSTAND 2.1.KUNDE übersendet LAKETYRE Informationen der zum Verkauf stehenden Räder und Reifen (Ware), die LAKETYRE namens und im Auftrag von KUNDE zum Verkauf anbietet. 2.2.LAKETYRE bedient sich zum Verkauf der von LAKETYRE betriebenen Auktionsplattform unter https://laketyre.de/angebote unter den dort abrufbaren Auktionsbedingungen und/oder tritt mit potenziellen Interessenten in direkten Kontakt. 3.VERTRAGLICHE PFLICHTEN DER PARTEIEN 3.1.KUNDE stellt LAKETYRE alle zum Verkauf der Ware erforderlichen Informationen zur Verfügung einschließlich eines ggf. zu erzielenden Mindestverkaufspreis und des konkreten Standortes der Ware. LAKETYRE übernimmt das Inserieren auf www.laketyre.de und informiert Interessenten auf der Grundlage dieser Informationen und legt diesen seine vertragliche Beziehung zu KUNDE offen. 3.2.Abhängig von den konkreten Vorgaben durch KUNDE veräußert LAKETYRE die Ware unmittelbar namens und im Auftrag von KUNDE auf der Grundlage der Ziffer 2 dieses Vertrages.