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Grafik-Auftrag wird durch Lieferverzögerung wertlos. Muss der Kunde zahlen?

18. Juni 2015 15:27 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

für einen Kunden habe ich zwei Veranstaltungsflugblätter gelayoutet, bei einer Online-Druckerei drucken und durch diese mit DHL direkt an den Kunden versenden lassen.

Flugblatt Nr. 1 ist problemlos angekommen.
Flugblatt Nr. 2 wurde einen Tag später versendet und konnte laut Sendungsverfolgung nicht zugestellt werden (Lieferanschrift identisch). Zwei weitere Zustellversuche schlugen ebenfalls fehl, das Paket wurde laut Sendungsverfolgung in eine Filiale umgeleitet und der Empfänger informiert. Der Kunde berichtet mir, das Büro sei zur angegebenen Zustellzeit besetzt gewesen. Eine Benachrichtigungskarte hätte er nicht erhalten; bei einer Nachfrage in der nächstgelegenen Filiale konnte kein Paket gefunden werden.

Das Paket lagert nun sieben Werktage bei DHL und geht dann an den Absender zurück - in dem Fall an meinen Unternehmenssitz, da dieser von der Druckerei als Absender angegeben war. Ich hätte dann die Möglichkeit, die Flugblätter persönlich vorbeizubringen. Die Flugblätter kämen dann ca. zehn Tage vor Veranstaltungebeginn beim Kunden an. Bei pünktlicher Lieferung wären es über vier Wochen gewesen.

Der Kunde sagt, die Flugblätter wären dann für ihn wertlos, da der Werbewert der Flugblätter so kurzfristig vor Beginn der Veranstaltung nicht mehr gegeben sei.

Meine Frage(n):
Ist der Kunde zur Zahlung der für das Layout aufgewendeten Stunden verpflichtet? Diese sind im Angebot separat zum Druck des Flugblattes angeboten worden.
Ist der Kunde zur Zahlung der Druckkosten für die Flugblätter verpflichtet?
Falls nein, kann von DHL Schadenersatz für den entgangenen Lohn für das Layout sowie die Kosten für den Druck eingefordert werden oder bleibe ich im schlimmsten Fall auf allen Kosten sitzen? Kann sich DHL ggf. mit dem Argument "Streik" schadlos halten?

Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ist der Kunde zur Zahlung der für das Layout aufgewendeten Stunden verpflichtet? Diese sind im Angebot separat zum Druck des Flugblattes angeboten worden.

Für eine Dienstleistung, die gesondert angeboten wird, entsteht gesondert ein Vergütungsanspruch zum Werkvertrag.

Ist der Kunde zur Zahlung der Druckkosten für die Flugblätter verpflichtet?

Hat der Kunde den Versand gewünscht? Das BGB regelt für den Versendungskauf folgendes:

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Wenn der Kunde Versand gewählt hat und keine besondere Regelung zum Erfüllungsort getroffen wurde, ist die Gefahr mit der Versendung auf den Kunden übergegangen.

Mit der Einlieferung ist Ihr Zahlungsanspruch entstanden und auch nicht wieder erloschen.

Falls nein, kann von DHL Schadenersatz für den entgangenen Lohn für das Layout sowie die Kosten für den Druck eingefordert werden oder bleibe ich im schlimmsten Fall auf allen Kosten sitzen?

Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen, da sie alles nötige aus Verkäufersicht getan haben. Voraussetzung, Sie können die rechtzeitige Einlieferung nachweisen.

Kann sich DHL ggf. mit dem Argument "Streik" schadlos halten?

Irrelevant, allerdings dürfte die Post nicht haften.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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