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Rahmenvereinbarung Kommissionsgeschäft B2B für drei Jahre

24. September 2025 00:52 |
Preis: 150,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
wir sind eine B2B-Auktionsplattform für gebrauchte PKW sowie PKW-Radsätze:
https://laketyre.de/
Unsere Verkäufer: Leasingunternehmen, Fuhrparbetreiber und Autohäuser
Diese bieten gebrauchte sowie neue Restposten and PKW Rädern in Paketen ab 20 Radsätzen an gewerbliche Aufkäufer an.
Unsere Käufer: Händler aus Deutschland und der EU, die die Ware ersteigern und anschließend an Endkunden weiterverkaufen.

Aktuell bahnt sich eine Zusammenarbeit mit einem großen Fuhrparkunternehmen an.
Der Kunde hat unsere AGBs bereits geprüft und ist grundsätzlich einverstanden:
https://laketyre.de/agb
Der Kunde möchte regelmäßig Rädersätze über unsere Plattform versteigern. Um internen Aufwand zu reduzieren, möchte er nach den Auktionen die Rechnungen an Laketyre stellen, und Laketyre soll anschließend an die jeweiligen Käufer fakturieren. Dadurch soll vermieden werden, dass der Kunde bei jeder Auktion neue Käufer im System anlegen muss.
Wichtig ist uns jedoch: Laketyre möchte nicht Vertragspartei werden, sondern lediglich bei der Abrechnung unterstützen.

Es steht von der Rechtsabteilung des Kunden daher folgender Vorschlag im Raum, aus welchem wir Sie bitten eine Rahmenvereinbarung für3 Jahre zu erstellen, die neben den AGBs zwischen Verkäufe rund Laketyre geschlossen wird,.

"Lakeytre verkauft im eigenen Namen, auf fremde Rechnung (= Kommissionsgeschäft):
> Laketyre (Kommissionär) tritt nach außen als Verkäufer auf, wirtschaftlich verantwortlich ist aber Name Kunde () (Kommittent):
Das Kommissionsgeschäft läuft grundsätzlich wie folgt ab:
Kommittent (Beispielverkäufer) liefert Ware an den Kommissionär (Laketyre) oder direkt an den Kunden.
Kommissionär (Lakeytre) verkauft die Ware im eigenen Namen.
Kommissionär (Lakeytre) stellt dem Kunden die Rechnung.
Kommissionär (Lakeytre) führt den Erlös (abzüglich Provision) an den Kommittenten (Beispielverkäufer) ab.
Kommittent (Beispielverkäufer) stellt ggf. eine Rechnung über die Ware an den Kommissionär (Lakeytre) - nicht an den Endkunden.

Die wirtschaftlichen Risiken trägt der Kommittent (Beispielverkäufer). Sprich bei Zahlungsausfällen oder Gewährleistungsansprüchen etc. würde diese wirtschaftlich Beispielverkäufer tragen müssen (also so wie in dem Fall, in dem Beispielverkäufer die Ware selbst verkauft). Zwar würde sich der Käufer zuerst an den
Kommissionär (Lakeytre) wenden müssen, da das sein Vertragspartner ist. Dieser kann sich aber dann beim Kommittenten (Beispielverkäufer) schadlos halten, sprich Ersatz verlangen."

Bitte erstellen Sie uns auf Basis des Vorschlags der Rechtsabteilung (Kommissionsgeschäft) und im Einklang mit unseren AGB einen Rahmenvertrag. Dabei sind weiterhin folgende Punkte zu berücksichtigen:
Haftung:
Laketyre übernimmt keine Haftung für Mängel an der Ware.
Laketyre haftet nicht für eine ausbleibende Zahlung durch den Käufer.
Laketyre haftet nicht für verspätete Abholung der Ware.
Die Ware wird niemals bei Laketyre gelagert sondern direkt vom Käufer beim Verkäufer abgeholt.

Zahlungsabwicklung:
Laketyre leitet die Kaufpreise erst weiter, sobald diese bei uns eingegangen sind (innerhalb einer Woche nach Zahlungseingang).

Gestaltung:
Der Vertrag soll einfach und pragmatisch sein.
Bitte auf mögliche Risiken hinweisen und wenn möglich durch den Vertrag abfedern
Ziel ist es, dem Kunden möglichst wenig aufzuerlegen und lediglich sicherzustellen, dass die Zahlungsabwicklung über Laketyre läuft, ohne dass daraus rechtliche Risiken für uns entstehen.
Kommissionsgeschäft:
Bitte die Punkte zum Kommissionsgeschäft aus den Unterlagen der Rechtsabteilung des Käufers berücksichtigen.
Als Hilfe dient die beigefügte Kooperationsvereinbarung mit einem früheren Kunden (dort wird zwar kein Kommissionsgeschäft beschrieben, aber andere Teile des Vertrages sind sicher einfach zu übernehmen). Bitte übernehmen Sie, wenn möglich, die Nummerierung und Kapitelstruktur, damit wir uns schneller zurechtfinden.


Rahmenvertrag:
Rahmenvereinbarung

zwischen

Firma
Kunde

im Folgenden genannt als:
- KUNDE -

und

LAKETYRE GmbH
Brückengasse 1B
78462 Konstanz
im Folgenden genannt als:
- LAKETYRE –

1. PRÄAMBEL
LAKETYRE ist ein Anbieter für die Auktion von Rädern und Reifen (gebraucht und neu) an gewerbliche Aufkäufer und die folgende operative Abwicklung.
KUNDE verfügt aufgrund des firmeneigenen Fuhrparks über eine erhebliche Anzahl überschüssiger Räder und Reifen, die durch LAKETYRE im Auftrag von KUNDE veräußert werden sollen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1. KUNDE übersendet LAKETYRE Informationen der zum Verkauf stehenden Räder und Reifen (Ware), die LAKETYRE namens und im Auftrag von KUNDE zum Verkauf anbietet.

2.2. LAKETYRE bedient sich zum Verkauf der von LAKETYRE betriebenen Auktionsplattform unter https://laketyre.de/angebote unter den dort abrufbaren Auktionsbedingungen und/oder tritt mit potenziellen Interessenten in direkten Kontakt.

3. VERTRAGLICHE PFLICHTEN DER PARTEIEN
3.1. KUNDE stellt LAKETYRE alle zum Verkauf der Ware erforderlichen Informationen zur Verfügung einschließlich eines ggf. zu erzielenden Mindestverkaufspreis und des konkreten Standortes der Ware. LAKETYRE übernimmt das Inserieren auf www.laketyre.de und informiert Interessenten auf der Grundlage dieser Informationen und legt diesen seine vertragliche Beziehung zu KUNDE offen.
3.2. Abhängig von den konkreten Vorgaben durch KUNDE veräußert LAKETYRE die Ware unmittelbar namens und im Auftrag von KUNDE auf der Grundlage der Ziffer 2 dieses Vertrages. LAKETYRE übernimmt die Vermittlung der Übergabe der Ware und die Einziehung des Kaufpreises. Alternativ kann KUNDE den Kaufpreis unter Hinweis an LAKETYRE direkt dem Käufer in Rechnung stellen.
3.3. LAKETYRE wird unter keinen Umständen selbst Partei des Kaufvertrages über die Ware.
3.4. KUNDE gewährleistet, dass alle an LAKETYRE übermittelten Informationen, insbesondere Angaben zu Menge, Beschaffenheit, Zustand, Ausstattungsmerkmalen und Standort der Ware, vollständig und zutreffend sind. KUNDE stellt LAKETYRE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben resultieren, sofern diese Angaben von KUNDE stammen.

4. RECHNUNGSSTELLUNG
4.1. Wenn LAKETYRE die Einziehung des Kaufpreises übernimmt, hat LAKETYRE den treuhänderisch vereinnahmten Kaufpreis binnen 7 Tagen nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung bei KUNDE auf ein von KUNDE benanntes Konto auszuzahlen.
4.2. LAKETYRE vereinnahmt den Kaufpreis ausschließlich treuhänderisch für KUNDE und ist zur Auszahlung an KUNDE erst verpflichtet, wenn und soweit der Kaufpreis vom Käufer vollständig und unwiderruflich auf einem von LAKETYRE benannten Geschäftskonto eingegangen ist. Etwaige Rückbelastungen (z. B. aufgrund von Rückbuchungen, Zahlungsstörungen oder Rückabwicklungen) mindern den an KUNDE auszukehrenden Betrag entsprechend. KUNDE verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen gegen LAKETYRE, soweit der Kaufpreis beim Käufer noch nicht realisiert oder im Nachhinein zurückbelastet wurde.
4.3. Einwendungen gegen, die von LAKETYRE erstellten Abrechnungen sind binnen 30 Tagen nach deren Eingang bei KUNDE gegenüber LAKETYRE in Textform geltend zu machen.
4.4. Wenn KUNDE LAKETYRE mit weiteren Dienstleistungen beauftrag (zum Beispiel Transporte oder Datenerfassung der Räder vor Ort) erstellt LAKETYRE ordnungsgemäße Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Sollte sich herausstellen, dass die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, haftet die rechnungsausstellende Partei für die zurückzuzahlende Vorsteuer und sonstige steuerliche Nebenleistungen.
4.5. Bei Leistungsbeziehungen mit nicht in Deutschland ansässigen KUNDE-Gesellschaften erfolgt die Rechnungsstellung ohne Steuerausweis. LAKETYRE holt die notwendigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und Ansässigkeitsnachweise von den jeweiligen KUNDE-Gesellschaften ein.

5. VERTRAGSDAUER
5.1. Dieser Vertrag beginnt mit Unterzeichnung der Parteien und hat eine feste Vertragslaufzeit von 36 Monaten (Mindestvertragsdauer). Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalenderquartals in Textform kündbar.
5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Textformerfordernis.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Regelung ist, durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

7. GERICHTSTAND
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Rahmenvereinbarung sowie der auf seiner Grundlage abgeschlossenen Einzelüberlassungsverträge ist .....

Konstanz, den Ort, den

_________________________________ ________________________________
LAKETYRE GmbH KUNDE AG


_________________________________ ________________________________
LAKETYRE GmbH KUNDE AG


24. September 2025 | 01:13

Antwort

von


(174)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


RAHMENVEREINBARUNG (KOMMISSIONSGESCHÄFT)

zwischen

[Name und Anschrift des Kunden]

(im Folgenden: „KUNDE")

und

LAKETYRE GmbH

Brückengasse 1B

78462 Konstanz

(im Folgenden: „LAKETYRE")



1. PRÄAMBEL

LAKETYRE betreibt eine B2B-Auktionsplattform für gebrauchte und neue PKW-Räder und -Radsätze. KUNDE verfügt über einen Fuhrpark und bietet regelmäßig Räder und Radsätze zum Verkauf an. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts zu regeln, bei dem LAKETYRE als Kommissionär im eigenen Namen, aber auf Rechnung des KUNDEN (Kommittent) handelt.



2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 KUNDE beauftragt LAKETYRE, Räder und Radsätze (im Folgenden: „Ware") im eigenen Namen, aber auf Rechnung des KUNDEN über die Plattform https://laketyre.de/ oder im Direktvertrieb an gewerbliche Käufer zu veräußern.

2.2 Die Einzelheiten der zu veräußernden Ware (Menge, Zustand, Standort, Mindestverkaufspreis etc.) werden von KUNDE an LAKETYRE übermittelt.

2.3 Die Ware verbleibt bis zur Übergabe an den Käufer im Besitz des KUNDEN. Eine Lagerung bei LAKETYRE findet nicht statt. Die Abholung erfolgt direkt beim KUNDEN durch den Käufer.



3. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN

3.1 LAKETYRE verpflichtet sich, die Ware im eigenen Namen, aber auf Rechnung des KUNDEN zu verkaufen (Kommissionsgeschäft gemäß §§ 383 ff. HGB).

3.2 LAKETYRE ist berechtigt, mit den Käufern Kaufverträge über die Ware abzuschließen und die Kaufpreise einzuziehen.

3.3 LAKETYRE wird die veräußerte Ware nicht physisch übernehmen oder lagern. Die Übergabe erfolgt direkt zwischen KUNDE und Käufer.

3.4 KUNDE stellt LAKETYRE alle für den Verkauf erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung und haftet für deren Richtigkeit. KUNDE stellt LAKETYRE von Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlerhaften Angaben des KUNDEN beruhen.

3.5 KUNDE trägt sämtliche wirtschaftlichen Risiken aus dem Verkauf, insbesondere das Risiko von Mängeln, Gewährleistungsansprüchen, Rückabwicklungen und Zahlungsausfällen. LAKETYRE ist berechtigt, im Falle von Inanspruchnahme durch Käufer Regress beim KUNDEN zu nehmen.

3.6 LAKETYRE übernimmt keine Haftung für Mängel der Ware, ausbleibende Zahlungen der Käufer oder verspätete Abholung der Ware.

3.7 LAKETYRE ist berechtigt, eine Provision gemäß gesonderter Vereinbarung vom Verkaufserlös einzubehalten.


4. ZAHLUNGSABWICKLUNG UND ABRECHNUNG

4.1 LAKETYRE zieht die Kaufpreise von den Käufern ein und leitet diese – abzüglich der vereinbarten Provision und etwaiger Rückbelastungen – binnen 7 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von LAKETYRE an KUNDE weiter.

4.2 LAKETYRE ist zur Auszahlung an KUNDE nur verpflichtet, soweit und sobald der Kaufpreis unwiderruflich eingegangen ist. Rückbelastungen, Rückbuchungen oder Rückabwicklungen mindern den Auszahlungsbetrag entsprechend.

4.3 KUNDE verzichtet auf Zahlungsansprüche gegen LAKETYRE, soweit der Kaufpreis nicht oder nicht endgültig vereinnahmt wurde.

4.4 Rechnungen an die Käufer werden von LAKETYRE im eigenen Namen gestellt. KUNDE stellt LAKETYRE eine Rechnung über die Ware (ohne Ausweis der Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, sofern zutreffend).

4.5 Für zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Transport, Datenerfassung) erstellt LAKETYRE gesonderte Rechnungen an KUNDE.



5. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

5.1 Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat eine feste Laufzeit von 36 Monaten.

5.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist die Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.



6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

6.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz.



Konstanz, den [Datum]



_____________________________ _____________________________

LAKETYRE GmbH KUNDE



Wichtige Hinweise zu Risiken und Gestaltung:

- Im Kommissionsgeschäft nach §§ 383 ff. HGB ist LAKETYRE als Kommissionär rechtlich Vertragspartner des Käufers. Das wirtschaftliche Risiko (Mängel, Zahlungsausfall, Rückabwicklung) trägt jedoch der KUNDE als Kommittent. Dies muss im Innenverhältnis klar geregelt sein, wie oben dargestellt.

- Die Haftung von LAKETYRE für Mängel, Zahlungsausfälle und verspätete Abholung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dennoch kann der Käufer sich zunächst an LAKETYRE wenden; LAKETYRE muss sich dann beim KUNDEN schadlos halten. Dies ist im Vertrag klarzustellen.

- Die Zahlungsabwicklung ist so gestaltet, dass LAKETYRE nur auszahlt, wenn der Kaufpreis endgültig eingegangen ist. Rückbelastungen und Rückabwicklungen sind abgedeckt.

- Die Ware wird nicht bei LAKETYRE gelagert, sondern verbleibt beim KUNDEN. Dies minimiert das Risiko für LAKETYRE.

- Die Vereinbarung ist als Rahmenvertrag für 36 Monate ausgestaltet, mit Kündigungsregelung.

- Die AGB von LAKETYRE gelten ergänzend für die Abwicklung der Auktionen und Verkäufe.


Bitte prüfen Sie, ob die gewünschte Provisionshöhe und etwaige weitere Besonderheiten (z.B. Mindestpreise, Sonderleistungen) noch gesondert geregelt werden sollen.


Ich hoffe, Ihre Anfrage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(174)

Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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