Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
RAHMENVEREINBARUNG (KOMMISSIONSGESCHÄFT)
zwischen
[Name und Anschrift des Kunden]
(im Folgenden: „KUNDE")
und
LAKETYRE GmbH
Brückengasse 1B
78462 Konstanz
(im Folgenden: „LAKETYRE")
1. PRÄAMBEL
LAKETYRE betreibt eine B2B-Auktionsplattform für gebrauchte und neue PKW-Räder und -Radsätze. KUNDE verfügt über einen Fuhrpark und bietet regelmäßig Räder und Radsätze zum Verkauf an. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts zu regeln, bei dem LAKETYRE als Kommissionär im eigenen Namen, aber auf Rechnung des KUNDEN (Kommittent) handelt.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 KUNDE beauftragt LAKETYRE, Räder und Radsätze (im Folgenden: „Ware") im eigenen Namen, aber auf Rechnung des KUNDEN über die Plattform https://laketyre.de/ oder im Direktvertrieb an gewerbliche Käufer zu veräußern.
2.2 Die Einzelheiten der zu veräußernden Ware (Menge, Zustand, Standort, Mindestverkaufspreis etc.) werden von KUNDE an LAKETYRE übermittelt.
2.3 Die Ware verbleibt bis zur Übergabe an den Käufer im Besitz des KUNDEN. Eine Lagerung bei LAKETYRE findet nicht statt. Die Abholung erfolgt direkt beim KUNDEN durch den Käufer.
3. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
3.1 LAKETYRE verpflichtet sich, die Ware im eigenen Namen, aber auf Rechnung des KUNDEN zu verkaufen (Kommissionsgeschäft gemäß §§ 383 ff. HGB).
3.2 LAKETYRE ist berechtigt, mit den Käufern Kaufverträge über die Ware abzuschließen und die Kaufpreise einzuziehen.
3.3 LAKETYRE wird die veräußerte Ware nicht physisch übernehmen oder lagern. Die Übergabe erfolgt direkt zwischen KUNDE und Käufer.
3.4 KUNDE stellt LAKETYRE alle für den Verkauf erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung und haftet für deren Richtigkeit. KUNDE stellt LAKETYRE von Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlerhaften Angaben des KUNDEN beruhen.
3.5 KUNDE trägt sämtliche wirtschaftlichen Risiken aus dem Verkauf, insbesondere das Risiko von Mängeln, Gewährleistungsansprüchen, Rückabwicklungen und Zahlungsausfällen. LAKETYRE ist berechtigt, im Falle von Inanspruchnahme durch Käufer Regress beim KUNDEN zu nehmen.
3.6 LAKETYRE übernimmt keine Haftung für Mängel der Ware, ausbleibende Zahlungen der Käufer oder verspätete Abholung der Ware.
3.7 LAKETYRE ist berechtigt, eine Provision gemäß gesonderter Vereinbarung vom Verkaufserlös einzubehalten.
4. ZAHLUNGSABWICKLUNG UND ABRECHNUNG
4.1 LAKETYRE zieht die Kaufpreise von den Käufern ein und leitet diese – abzüglich der vereinbarten Provision und etwaiger Rückbelastungen – binnen 7 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von LAKETYRE an KUNDE weiter.
4.2 LAKETYRE ist zur Auszahlung an KUNDE nur verpflichtet, soweit und sobald der Kaufpreis unwiderruflich eingegangen ist. Rückbelastungen, Rückbuchungen oder Rückabwicklungen mindern den Auszahlungsbetrag entsprechend.
4.3 KUNDE verzichtet auf Zahlungsansprüche gegen LAKETYRE, soweit der Kaufpreis nicht oder nicht endgültig vereinnahmt wurde.
4.4 Rechnungen an die Käufer werden von LAKETYRE im eigenen Namen gestellt. KUNDE stellt LAKETYRE eine Rechnung über die Ware (ohne Ausweis der Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, sofern zutreffend).
4.5 Für zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Transport, Datenerfassung) erstellt LAKETYRE gesonderte Rechnungen an KUNDE.
5. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
5.1 Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat eine feste Laufzeit von 36 Monaten.
5.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist die Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
6.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz.
Konstanz, den [Datum]
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LAKETYRE GmbH KUNDE
Wichtige Hinweise zu Risiken und Gestaltung:
- Im Kommissionsgeschäft nach §§ 383 ff. HGB ist LAKETYRE als Kommissionär rechtlich Vertragspartner des Käufers. Das wirtschaftliche Risiko (Mängel, Zahlungsausfall, Rückabwicklung) trägt jedoch der KUNDE als Kommittent. Dies muss im Innenverhältnis klar geregelt sein, wie oben dargestellt.
- Die Haftung von LAKETYRE für Mängel, Zahlungsausfälle und verspätete Abholung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dennoch kann der Käufer sich zunächst an LAKETYRE wenden; LAKETYRE muss sich dann beim KUNDEN schadlos halten. Dies ist im Vertrag klarzustellen.
- Die Zahlungsabwicklung ist so gestaltet, dass LAKETYRE nur auszahlt, wenn der Kaufpreis endgültig eingegangen ist. Rückbelastungen und Rückabwicklungen sind abgedeckt.
- Die Ware wird nicht bei LAKETYRE gelagert, sondern verbleibt beim KUNDEN. Dies minimiert das Risiko für LAKETYRE.
- Die Vereinbarung ist als Rahmenvertrag für 36 Monate ausgestaltet, mit Kündigungsregelung.
- Die AGB von LAKETYRE gelten ergänzend für die Abwicklung der Auktionen und Verkäufe.
Bitte prüfen Sie, ob die gewünschte Provisionshöhe und etwaige weitere Besonderheiten (z.B. Mindestpreise, Sonderleistungen) noch gesondert geregelt werden sollen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
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