Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfragen, die ich wie folgt beantworte:
1. Muss ich auf die Mängelrüge eingehen oder kann ich diese als nichtig erklären, da die eine vor Ort nichts beanstandet hatte ( die Mängelrüge wurde erst einen Tag nach der Besichtigung geschrieben) .und die andere die fertigen Produkte noch nicht einmal gesehen hat.
Eine beanstandungslose Abnahme der Ware war bereits an dem Tag erfolgt, als die Tochter Ihrer Aufraggeberin mit dem Onkel erschien. Die Ware verblieb lediglich deswegen bei Ihnen, da der Onkel keinen Transporter dabei hatte und die Ware später abholen wollte. Bei den angeblichen Mängeln handelt es sich nicht um Mängel. Tatsache ist allein, dass offensichtlich aufgrund der Beeinflussung des Onkels die Ware plötzlich zu teuer ist. Irgendwelche Mängel gibt es nicht.
2. Kann ich den Auftrag jetzt im Nachhinein noch Ablehnen? (evtl aufgrund des überschrittenen Zeitaufwandes)Die Tochter hat bereits eine Anzahlung überwiesen, die ich umgehend zusammen mit dem Storno zurücküberweisen würde.
Teilen Sie der Auftraggeberin mit, dass Sie unter diesen recht ärgelichen Umständen bereit sind, den Auftrag unter Zurückzahlung der Anzahlung zu storniren. Ich nehme an, dass dies von der Gegenseite akzeptiert wird, denn was anderes will man dort sicher nicht.
3. Wie erkläre ich denen rechtlich korrekt, dass der Fehler bei denen liegt, wenn sie die AB ohne Beanstandung angenommen haben.
Der Kaufvertrag ist so zustande gekommen, wie sie die Ware erstellt haben. Die Auftraggeberin hat sich Ihre Produkte angesehen. Sie haben ein Angebot unterbreitet, was anschließend nach detailierten E-Mail-Verkehr angenommen wurde. Der Kaufvertrag und die daraus resultierende Abnahmepflicht bezüglich der Ware liegt eindeutig vor.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Antwort
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Guten Tag Herr Dratwa,
vielen Dank für die Beantwortung.
- Verstehe ich das richtig, dass ich in diesem Fall alles korrekt gemacht habe und der Käufer zum Kauf verpflichtet wäre ....
- sowie, dass von meiner Seite aus keine weitere Arbeitsleistung "eingefordert" werden könnte und ich weiteren Aufwand, den mir die Damen aufs Auge drücken wollen (sofern sie die Stornierung nicht akzeptieren) ablehnen oder nur gegen Aufpreis durchführen kann
- ich habe Angst, dass die Damen die Ware doch noch nehmen und dann das Gehege der Mutter evtl nicht passt, weil sie sich vermessen hat oder ihr selbst Aufbaufehler passieren. Wie kann ich mich hiervor abgrenzen ? Oder kann ich dies als "Bedingung" oder Klausel bei Abnahme formulieren, dass das Gehege so wie es ist abgenommen und dann nicht mehr beanstandet werden kann ...
- darf ich dem Onkel künftig Hausverbot in unserer Werkstatt erteilen ?
- sind die Aussagen des Onkels "kein Herzblut", "ob ich überhaupt ein Gewerbe habe", "ob ich überhaupt angemeldet sei" erlaubt, oder könnte ich mich gegen solche Verleumdungen wehren ?
- muss ich dem Onkel - wie er von mir gewünscht hat - die Materialliste samt der Preise vorlegen (er hat ja eigentlich mit der Sache nichts zu tun. Zudem war die Höhe der Materialkosten ja kein Entscheidungsfaktor der Damen, bei mir zu Kaufen oder den Kauf evtl bleiben zu lassen, oder?). Wie dürfte ich ihm mitteilen, dass ich von dieser Offenlegung Abstand nehme (habe die Befürchtung, dass er quasi günstig an eine Bauanleitung kommen will)
Beste Grüße + besten Dank,
kessy06
Sehr geehrte Fragestellerin,
nachfolgend gestatte ich mir Ihre Nachfragen wie folgt zu beantworten:
- Verstehe ich das richtig, dass ich in diesem Fall alles korrekt gemacht habe und der Käufer zum Kauf verpflichtet wäre ....
Nach Ihrer Schilderung ist alles korrekt abgelaufen. Insbesondere wurde der Auftragsbestätigung, in der Sie die Sonderwünsche aufgeführt hatten, nicht widersprochen. Der Kaufvertrag ist somit zustande gekommen und die Auftraggeberin zur Abnahme des aufgrund ihrer Vorgaben hergestellten Werkes verpflichtet.
- sowie, dass von meiner Seite aus keine weitere Arbeitsleistung "eingefordert" werden könnte und ich weiteren Aufwand, den mir die Damen aufs Auge drücken wollen (sofern sie die Stornierung nicht akzeptieren) ablehnen oder nur gegen Aufpreis durchführen kann.
Der Auftrag wurde von Ihnen offensichtlich so abgewickelt, wie er in Auftrag gegeben wurde.Jede weitere Leistung kann von Ihnen entsprechend berechnet werden.
- ich habe Angst, dass die Damen die Ware doch noch nehmen und dann das Gehege der Mutter evtl nicht passt, weil sie sich vermessen hat oder ihr selbst Aufbaufehler passieren. Wie kann ich mich hiervor abgrenzen ? Oder kann ich dies als "Bedingung" oder Klausel bei Abnahme formulieren, dass das Gehege so wie es ist abgenommen und dann nicht mehr beanstandet werden kann .
Lassen Sie sich aufgrund des ganzen „ Theater " bei einer eventuellen Abnahme von der Auftraggeberin schriftlich bestätigen, dass das Gehege voll und ganz nach Besichtigung dem erteilten Auftrag entspricht.
- darf ich dem Onkel künftig Hausverbot in unserer Werkstatt erteilen ?
Dem Onkel können Sie selbstverständlich Hausverbot erteilen, zumal er nicht Ihr Vertragspartner ist.
- sind die Aussagen des Onkels "kein Herzblut", "ob ich überhaupt ein Gewerbe habe", "ob ich überhaupt angemeldet sei" erlaubt, oder könnte ich mich gegen solche Verleumdungen wehren ?
Offensichtlich wurden diese Aussagen getroffen, um den Preis zu drücken. Etwas anderes kann ich hieraus nicht erkennen. Es dürfte völlig reichen, wenn Sie dem Herrn Hausverbot erteilen. Solche Aussagen brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen.
- muss ich dem Onkel - wie er von mir gewünscht hat - die Materialliste samt der Preise vorlegen (er hat ja eigentlich mit der Sache nichts zu tun. Zudem war die Höhe der Materialkosten ja kein Entscheidungsfaktor der Damen, bei mir zu Kaufen oder den Kauf evtl bleiben zu lassen, oder?). Wie dürfte ich ihm mitteilen, dass ich von dieser Offenlegung Abstand nehme (habe die Befürchtung, dass er quasi günstig an eine Bauanleitung kommen will)
Der Onkel ist nicht Ihr Auftraggeber und hat demnach mit Ihnen und der gesamten Vertragsabwicklung überhaupt nichts zu tun. Er kann überhaupt nichts von Ihnen verlangen. Teilen Sie ihm einfach mit, dass er nicht Vertragspartner ist und mit der Sache überhaupt nichts zu tun hat. Selbst die Auftraggeberin hätte in Ihrem Fall keinen Anspruch auf die Materialliste nebst Preisliste.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt