hallo, folgende frage: ich habe ein gebrauchtes kfz in ordnungsgemäßem guten zustand gekauft und ca 200km nach karlsruhe überführt. hier habe ich eine kfz werkstatt beauftragt neuen tüv für das fahrzeug zu erlangen mit allen notwendigen reperaturen. kleinreparaturen wie z.b. rückfahrlichtschalter war defekt, wurden durchgeführt und der tüv wurde zur zufriedenheit absolviert. nun habe ich einen freund gebeten das fahrzeug zum endbestimmungsort (ferienhaus in kroatien) zu überführen. also etwa zwei tage nach der reparatur (rückfahrlichtschalter am getriebe) fuhr mein freund los und kam nach 1300 km in split an. ein intensiver ölgeruch und ein subjektives unschönes geräusch vom getriebe viel ihm gegen ende der reise auf. er fuhr mit dem kia in eine kia-vertragswerkstatt zur überprüfung. das getriebe war defekt. klare ursachenanalyse der werkstatt: der getrieberückfahrlichtschalter wurde unsachgemäß eingebaut, das gewinde wurde dabei überschnitten, die dichtfunktion zum getrieberaum war nicht mehr gegeben. auf der langen fahrt ist das getriebeöl nach angabe der werkstatt bis auf ca. 10% der nötigen menge verloren gegangen. dies hätte den getriebeschaden verursacht. die ursache konnte nur durch das zerlegen des getriebes festgestellt werden. die ergebnisse wurden mit fotos dokumentiert. die werkstatt in karlsruhe wurde auf die vorwürfe angesprochen, sie wurden zurückgewiesen, das nachbesserungsrecht wurde nicht eingefordert. ich habe die reparatur in der fachwerkstatt in split durchführen lassen. eine interne anfrage bei einer kia-werkstatt in deutschland hat ergeben, dass durchaus der getriebeschaden durch den unsachgemässen einbau des rückfahrlichtschalters verursacht worden sein kann.als zeugen stehen zur seite: der überführer, der auftraggeber werkstatt in karlsruhe, der techniker werkstatt split und die nicht gerade scharfen fotos der schadensstellen im getriebe. wie sind die erfolgsaussichten einer klage?