Aufhebungsvertrag bei Androhung einer Kündigung
vom 31.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Rebbert / Lippstadt
Der Mitarbeiter wird ab dem 01.08.2025 bis zum 30.09.2025 unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung und unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche und sonstige Freistellungsansprüche von der Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt. Der Mitarbeiter ist damit einverstanden, dass der Urlaub ab dem ersten Tag der Freistellung bis zur vollständigen Erfüllung des Urlaubsanspruchs zusammenhängend gewährt und genommen wird. 3.