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Kündigung aus gesundhtl. Gründen

6. August 2015 09:57 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Zusammenfassung

Kündigungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Sperrzeit und Abgeltung von Urlaubsansprüchen

Ich bin seit einiger Zeit krank geschrieben (aufgrund einer Depression). Mein Hausarzt verlängert meine Krankmeldung nun nicht mehr und stellt mir ein Attest zur Kündigung aus gesundheitlichen Gründen aus. In diesem Kontext habe ich die folgenden Fragen.

1. Was ist bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen zu beachten? Fristen? Formulierungen?

2. Muss ich das Atest auch an meinen Arbeitgeber weiterleiten bzw. muss ich ihm meine Diagnose mitteilen?

3. Wie formuliere ich die Kündigung? Fristlos?

4. Was ist zu beachten, damit ich keine Sperre beim Arbeitsamt bekomme? Ich benötige das Geld sehr dringend...

5. Ich habe noch Anspruch auf Resturlaub. Wie kann dieser abgegolten werden? Ist im Hinblick auf die Kündigung hier etwas zu beachten?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Was ist bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen zu beachten? Fristen? Formulierungen?

Sie haben die Möglichkeit zwischen einer fristlosen Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, wenn Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist und einer fristgerechten Kündigung.

Besondere Formulierungen müssen Sie dabei nicht beachten.

Bei der fristgerechten Kündigung müssen Sie keinen Grund angeben.

Sie müssen dann aber die Fristen laut Arbeitsvertrag einhalten.


2. Muss ich das Attest auch an meinen Arbeitgeber weiterleiten bzw. muss ich ihm meine Diagnose mitteilen?

Nein, das müssen Sie nicht.

3. Wie formuliere ich die Kündigung? Fristlos?

Hiermit kündige ich das zwischen uns seit dem XXXX bestehende Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt fristlos und hilfsweise fristgerecht zum XXXX.

4. Was ist zu beachten, damit ich keine Sperre beim Arbeitsamt bekomme? Ich benötige das Geld sehr dringend...

Krankheit ist ein wichtiger Grund, keine Sperrzeit von der BA zu erhalten. Dies ergibt sich aus § 159 Abs. 1 SGB III .

Krankheit ist als wichtiger Grund in der Rechtsprechung anerkannt vor allem dann, wenn die Krankheit von der Arbeit verursacht worden ist (was aber nicht sein muss).


5. Ich habe noch Anspruch auf Resturlaub. Wie kann dieser abgegolten werden? Ist im Hinblick auf die Kündigung hier etwas zu beachten?

Sie haben Anspruch auf den bereits im Jahr erdienten und noch nicht genommenen Urlaub. Hier erhalten Sie je Monat der Betriebszugehörigkeit 1/12 des Jahresurlaubes.

Da Sie wohl nicht weiter krank geschrieben werden, ist der Urlaub bei Ausscheiden finanziell abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG ). Machen Sie von einer fristgerechten Kündigung Gebrauch, kann der Arbeitgeber Sie unter Anrechnung des Urlaubes von der Arbeit frei stellen.

Bei einer fristlosen Kündigung wird dann der Abgeltungsanspruch sofort fällig, bei fristgerechter Kündigung erst nach Beendigung des AV.

6. Abschließendes

Mich wundert, dass Ihr Arzt Ihnen keine weitere AU bescheinigen will. Sollten Sie weiter krank sein, sollten Sie ggf. einen anderen Arzt aufsuchen und statt Arbeitslosengeld lieber Krankengeld beantragen, welches höher ist als das Arbeitslosengeld.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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