Arbeitszeit bei Krankheit, Urlaub und Garantie in der Zeitarbeit
vom 8.8.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich arbeite als Pflegefachkraft in der Zeitarbeit, habe einen Arbeitsvertrag (Tarif BAP) über 151,67h im Monat was einer 35h Woche mit 7h Arbeitszeit pro Tag entspricht. Eingesetzt bin ich an wechselnden Einsatzorten mit 7,6 - 8,0h Arbeitszeit pro Tag. ... An einem Arbeitsort mit 8h Arbeitszeit war ich für 19 Tage eingeplant - diese Zeit musste ich mich krank melden und hatte durch die Berücksichtigung der 7h nun ein Minus von 19h zu beklagen und kam so nicht auf meine vertragliche Arbeitszeit.