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84 Ergebnisse für arbeitsvertrag anspruch arbeitslosengeld sperre

Auflösung/ Kündigung Arbeitsvertrag
vom 6.8.2025 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag, ich war 6 Wochen in Teilzeit als Bauzeichner angestellt (2 Tage pro Woche, 15 Stunden), daneben bin ich weiter Selbständig im Bereich Bauplanung tätig; dies habe ich meinem Arbeitgeber von Anfang an korrekt mitgeteilt, es war also von Anfang an klar, dass die Selbständigkeit meine Hauptbeschäftigung bleiben soll. Es ist für meine Tätigkeit erforderlich, dass ich zumindest dringende Anrufe entgegennehme und E-Mails beantworte; das habe ich auf ein Minimum beschränkt, aber 10-15 Minuten am Tag waren unvermeidbar. Diese Zeiten habe ich immer korrekt erfasst, oder wenn möglich, in den Pausen erledigt (in der Firma ist Gleitzeit üblich, meine Arbeitszeiten habe ich immer erfüllt).
Sperre beim Arbeitsamt durch Verkürzung der Kündigungsfrist?
vom 3.5.2023 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Da ich das aber nicht möchte, hat mir meine Firma 2 Optionen angeboten: Entweder unbezahlten Urlaub für diesen Zeitraum zu nehmen oder dass meine Kündigung schon zum 23.05.2023 akzeptiert wird, also gut 1 Monat früher als die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Frage: Wenn ich mich nun damit einverstanden erkläre, dass meine Kündigung schon zum 23.05. akzeptiert wird (anstatt zum 30.06.), habe ich dann schon Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 24.05.2023 oder erhalte ich eine Sperre vom Arbeitsamt bis zum 30.06., weil ich sozusagen "freiwillig" einer kürzeren Kündigungsfrist zugestimmt habe?
Aufhebungsvertrag / Arbeitslosengeld sperre?
vom 28.1.2021 für 38 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Unter der bitte bei meinem Arbeitgeber ab dem ersten Tag Arbeitslosengeld zu bekommen ohne eine Sperre, soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. ... Meine Frage: Bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder bekomme ich eine Sperre von 3 Monaten, wie als würde ich selbst Kündigen?
Anspruch auf Arbeitslosengeld ALG1
vom 7.1.2021 für 25 €
Diese habe ich SELBST ordentlich gekündigt und ohne Lücke zum nächsten Monat einen neuen Arbeitsvertrag(Vollzeit) in einer anderen Firma abgeschlossen. ... Habe ich einen Anspruch auf ALG1, oder muss ich mit einer Sperrfrist rechnen, da ich den vorherigen Job selbst gekündigt habe?
Firmenchef fällt aus - keine Vollmachten
vom 5.12.2019 für 100 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Könnte man bei der Nichteinhaltung der in einem im laufenden Monat verfassten und zugestellten Schreiben festgelegten Zahlungsfrist zur Gehaltszahlung fristlos kündigen und sofort ohne Sperre Arbeitslosengeld beantragen ? Oder müsste man in jedem Fall wieder 2 Monate ohne Gehaltseingang arbeiten, bevor man von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen darf, ohne Sperre von der Agentur für Arbeit zu erhalten ?
Kündigung, Elternzeit, ALG 1, Überstunden
vom 30.5.2019 66 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Verstehe ich es richtig, dass ich bei einer Eigenkündigung zum 30.09.2019 eine dreimonatige Sperre für das ALG 1 bekomme, die aber wegen des Elterngeldbezuges von Oktober 2019 bis einschließlich März 2020 erst ab April 2020 greift, ich also von April 2020 bis einschließlich Juni 2020 kein ALG 1 erhalten würde (sofern ich keinen neuen Job ab April 2020 hätte)? ... Sofern sich keine Einigung mit meinem Arbeitgeber erzielen lässt: Mein Arbeitsvertrag enthält bezüglich der vereinbarten Arbeitszeit folgenden Wortlaut: "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. ... Wenn ja, der Arbeitsvertrag enthält unter "Sonstige Bestimmungen" noch folgende Klausel: "Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Parteien binnen einer Frist von 3 Monaten seit ihrer Fälligkeit in Textform geltend zu machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenpartei binnen einer Frist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der Ablehnung an einzuklagen."
Arbeitslosengeld 1 iVm Auszeit: Anspruch, Sperrzeit, Höhe, Dauer etc.
vom 14.4.2019 71 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sachverhalt wie folgt: Der Arbeitsvertrag mit dem letzten Arbeitgeber (AG2, Arbeitsbeginn: 03.11.2018, Vollzeit) wurde von mir zum 05.04.2019 per Eigenkündigung beendet. ... FRAGEN: Frage 1) Wann genau verfällt mein Anspruch auf ALG 1 (bin knapp über 40), d.h. wann spätestens kann der ALG1-Antrag gestellt werden? Insb. wie sind die bekannten Bedingungen bzgl. der Anspruchs (mind. 1 Jahr während der letzten 2 Jahre gearbeitet) im meinem Fall genau zu interpretieren?
Teilzeit in Elternzeit - Chef lässt mich nicht mehr als 10 Std. arbeiten
vom 5.1.2017 55 € Historischer Preis
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Habe ich tatsächlich keinen Anspruch auf eine 20 Stunden-Woche? ... Da ich sehr dringend auf mehr Einkommen angewiesen bin, frage ich mich, ob ein Arbeitslosengeld evtl. höher ausfällt als mein 10 Std.... Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld, wenn ich nach 19 Monaten Elternzeit mit 10 Stunden Teilzeit in der Elternzeit gearbeitet habe?
Aufhebungsvertrag und Sperrzeiten ALG
vom 2.12.2016 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende vor, aktuall also Ende März nächsten Jahres. ... Jedoch bin ich mir mittlerweile nicht sicher ob ich nicht eine Sperre über drei Monate wegen der Eigenkündigung zu erwarten hätte und noch eine weitere 3 Monatige Anrechnung der Abfindung, also insgesamt 6 Monate kein ALG1 z.B. bei Kündigung im Dezember (ich bin 12 Monate ALG1 berechtigt). ... Ab welchem Monat erhalte ich Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung zu Ende Dezember, Ende Jan, Feb, und März. 2) wer wird im Arbeitszeugnis ausgewiesen als derjenige welche kündigt?
ALG_I-Berechnung durch Freistellung in Teilzeit-Phase verschoben
vom 19.9.2016 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich reiche gerade bei der Arbeits-Agentur meinen Antrag auf ALG_I ein, und wurde dort mit einer von mir ungeahnten Problematik konfrontiert: So soll die Berechnung meiner Anspruchs-Höhe aufgrund einer seinerzeit erfolgten Freistellung anders durchgeführt werden als weitläufig bekannt (Durchschnitts-Einkommen der letzten 12 Monate), nämlich ausgehend vom Zeitpunkt der Freistellung ''''rückwärts'''' um 150 Tage (falls ich das richtig interpretiert habe) ! ... - vom Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausgegangen werden kann (und damit die ''''Rückdatierung'''' des Anspruchs-Zeitraums auf den für mich ungünstigen 150-Tage-Block nichtig ist, also die weitläufige 12 Monate-Berechnung nach wie vor wieder greift) ? ... rechtmäßig in Ordnung / durchführbar, daß ich mein ALG_1-Anspruch nochmals um ca. 1 Jahr verspätet erst in Anspruch nehmen möchte ?
Übername oder Kündigung?
vom 28.4.2016 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite al Pflegeassistentin, und wir haben gerade einen Brief bekommen das unsere Firma de eine e.V. ist von einer gGmbH übernommen werden soll am 1 Juni 2016. Die Sache ist das am vergangenen Dezember gab es schon eine Übernahme von meiner Firma die ich mitgemacht hatte mit der Versprechung (nicht schriftlich) das am 5 August die Firma würde mich Kündigen, weil ich Heiraten werde, und wechsele mein Wohnort zu meinen Ehemann nach Spanien, und so hätte ich Recht auf Arbeitslosen Geld. Der Punkt ist aber das jetzt von der Firma niemand erinnert sich an das, und sie wollen das ich selber Kündige, weil die Firma meint das sie haben eine Kündigungssperre, wegen letzte Übernahme.