Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es stellt sich die Frage, wie die von Ihnen unterzeichnet Erklärung auszulegen ist.
Die Erklärung selbst erklärt nur, dass eine außerhalb des Dokuments erklärte Kündigung so wirksam sein soll. Daraus ergibt sich, dass diese Erklärung selbst nicht die Kündigung sein soll. Eine Kündigung müsste auch bestimmter und eindeutiger gefasst sein.
Bezüglich des Verzichts auf die Einhaltung der Kündigungsfrist könnte diese Erklärung wirksam sein.
Wenn Sie dazu gedrängt worden sind, diese Erklärung abzugeben, dann sollten Sie sich dazu noch einmal schriftlich verhalten.
Dazu sollten Sie noch einmal schriftlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber Stellung nehmen und folgendes erklären:
"Hiermit erkläre ich die Anfechtung der unter Druck abgegeben Erklärung vom ***. Diese Erklärung war keine Kündigung. Sie wurde unter erheblichem Druck abgegeben und ohne Kenntnis der rechtlichen Konsequenzen."
Insbesondere im Hinblick auf das Arbeitslosengeld könnte eine Eugenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag für Sie zu einer Sperre führen, falls überhaupt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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