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Auflösung/ Kündigung Arbeitsvertrag

6. August 2025 16:00 |
Preis: 60,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich war 6 Wochen in Teilzeit als Bauzeichner angestellt (2 Tage pro Woche, 15 Stunden), daneben bin ich weiter Selbständig im Bereich Bauplanung tätig; dies habe ich meinem Arbeitgeber von Anfang an korrekt mitgeteilt, es war also von Anfang an klar, dass die Selbständigkeit meine Hauptbeschäftigung bleiben soll.
Es ist für meine Tätigkeit erforderlich, dass ich zumindest dringende Anrufe entgegennehme und E-Mails beantworte;
das habe ich auf ein Minimum beschränkt, aber 10-15 Minuten am Tag waren unvermeidbar.
Diese Zeiten habe ich immer korrekt erfasst, oder wenn möglich, in den Pausen erledigt (in der Firma ist Gleitzeit üblich, meine Arbeitszeiten habe ich immer erfüllt).
Anfangs war das auch kein Problem, mittlerweile sieht der Arbeitgeber darin ein großes Problem, ohne dass sich etwas geändert hätte.
Aus diesem Grund haben wir vereinbart, das Arbeitsverhältnis zu beenden, womit ich grundsätzlich einverstanden bin.
Ich habe dann leider, auf Drängen des Arbeitgebers, folgende Erklärung mit unterschrieben.

Bestätigung
„Sehr geehrter Herr xxx,
wie heute besprochen ist es Ihnen nicht möglich die Teilarbeitsstelle in unserem Unternehmen wahrzunehmen. Sie erwähnten, dass Sie während der Arbeitszeit in unserem Unternehmen auch sich um Ihre Projekte kümmern müssen. Wir bedauern Ihre Entscheidung unser Unternehmen zum heutigen Tage kurzfristig verlassen zu müssen und bedanken uns für die Zusammenarbeit.
Hiermit bestätigen Sie und die Kündigung Ihrerseits ohne Einhaltung jeglicher Fristen."

Der Sachverhalt ist im Wesentlichen so korrekt, allerdings erfolgte die Kündigung nicht von mir (auch nicht mündlich), ich habe auch mündlich meine Zustimmung zu der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erteilt, aber definitiv nicht einem Verzicht auf die gesetzliche Kündigungsfrist.
Ich wollte mich deshalb erkundigen, ob die unterschriebene Bestätigung, als Kündigung rechtlich gültig ist, da der bestätigte Sachverhalt so nicht richtig ist (es ist keine Kündigung meinerseits erfolgt, die ich bestätigen könnte)?

Vielen Dank Vorab

6. August 2025 | 21:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es stellt sich die Frage, wie die von Ihnen unterzeichnet Erklärung auszulegen ist.

Die Erklärung selbst erklärt nur, dass eine außerhalb des Dokuments erklärte Kündigung so wirksam sein soll. Daraus ergibt sich, dass diese Erklärung selbst nicht die Kündigung sein soll. Eine Kündigung müsste auch bestimmter und eindeutiger gefasst sein.

Bezüglich des Verzichts auf die Einhaltung der Kündigungsfrist könnte diese Erklärung wirksam sein.

Wenn Sie dazu gedrängt worden sind, diese Erklärung abzugeben, dann sollten Sie sich dazu noch einmal schriftlich verhalten.

Dazu sollten Sie noch einmal schriftlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber Stellung nehmen und folgendes erklären:

"Hiermit erkläre ich die Anfechtung der unter Druck abgegeben Erklärung vom ***. Diese Erklärung war keine Kündigung. Sie wurde unter erheblichem Druck abgegeben und ohne Kenntnis der rechtlichen Konsequenzen."

Insbesondere im Hinblick auf das Arbeitslosengeld könnte eine Eugenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag für Sie zu einer Sperre führen, falls überhaupt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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