Arbeitsvertrag für die Anstellung der Ehefrau im eigenen Unternehmen
vom 9.8.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Der Urlaub ist in Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu nehmen und vom Arbeitgeber zu genehmigen. §7 Vorrang der Kinderbetreuung 1. ... Die Abwesenheit gilt als bezahlte Freistellung, sofern sie den gesetzlich zulässigen Rahmen nach §616 BGB nicht überschreitet. 4. ... Eine private Nutzung in angemessenem Umfang ist gestattet. §10 Fortbildung Der Arbeitgeber unterstützt die Arbeitnehmerin bei berufsrelevanten Fort- und Weiterbildungen und trägt die entstehenden Kosten.