Forderung berechtigt und falls ja, verjährt?
vom 12.1.2016
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Durch ein Schreiben vom 22.10.2015 fordert die Stadt XY erstmals bei mir Kindergartengebühren für meinen Sohn für August und September 2011 zuzüglich Säumniszuschlag ein. Zuvor ist man mit dieser Forderung nie auf mich zu gekommen und ich hatte auch keine Kenntnis davon, da mein Sohn damals den Aufenthalt bei der Mutter hatte. (zu diesem Zeitpunkt schon geschieden) Nachdem ich mich schriftlich ...