Anrechnung von Urlaubsgeld und nicht genommenen Urlaubstagen rechtens?
06.01.2016 16:27
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Guten Tag,
ich habe hier schon einmal einen Brief an die SB formuliert, aus welchem der Sachverhalt ersichtlich ist:
Die Gehälter sind auf meinem Konto im November bzw. Dezember 2015 eingegangen. Arbeitslos bin ich erst ab 01.01.2015 und habe das JC darüber informiert, da ich davon ausgehe zum ALG I noch ALG II zu benötigen. Mir wurde auch ALG II für den Januar 2016 bereits überwiesen.
Wie verhalte ich mich am besten? Ist es sinnvoll den Widerspruch so abzusenden?
Sehr geehrte Frau XX,
ich habe in den Monaten August und September 2015 zum ALG I noch ALG II bezogen.
Am X habe ich aufgrund einer Arbeitsaufnahme einen „Aufhebungsbescheid wegen Einkommen" erhalten. Die zuständige Sachbearbeiterin war Frau X.
Ich war von diesem Zeitpunkt an nicht mehr im Bezug von ALG II.
Ich hatte lediglich angefragt, ob man mir für den Monat Oktober ein Darlehen über ca.
300,-- € gewähren würde.
Stattdessen wurden mir 1.333,97 € für den Monat Oktober überwiesen.
Von diesem Betrag habe ich 1.087,32 ab dem 01.01.2016 in monatlichen Raten in Höhe von 90,61 € zurückzuzahlen, da ich mein Gehalt noch Ende Oktober erhalten habe.
Ab dem November 2015 wurde ich von meinem Arbeitgeber korrekt eingestuft.
Ich bezog von diesem Zeitpunkt an keine Leistungen mehr.
Erst als ich die Kündigung zum 31.12.2015 erhalten habe, informierte ich Sie darüber.
Sie hatten mir dann mit Schreiben vom 15.12.2015 mitgeteilt, dass Sie mir Leistungen für die Monate 11/15 und 12/15 in Höhe von insgesamt 493,30 € zukommen lassen würden.
Ich hatte Ihnen mit Schreiben vom 20.12.2015 mitgeteilt, dass ich für diese Monate keine Leistungen benötige und Sie darum gebeten, mir eine Kontonummer mitzuteilen, auf welche ich diesen Betrag zurücküberweisen soll.
Mit Schreiben vom 30.12.2015 teilten Sie mir eine Kontonummer mit, auf welche ich den Betrag von 423,46 € überweisen sollte.
Ich ging zunächst davon aus, dass es sich hierbei um Ihre Zahlung für die Monate November und Dezember 2015 handelte, die – wovon ich ausging - irrtümlich an mich überwiesen worden waren und die ich ja zurücküberweisen wollte.
Ich überwies den Betrag.
Kurz darauf stelle ich aber fest, dass es sich nicht um diesen Betrag handeln konnte, da ich Ihnen ja 493,30 zurückzahlen wollte.
Ich wies meine Bank also an, die von mir (aus einem Missverständnis heraus) getätigte Überweisung rückgängig zu machen.
Sie schreiben im Bescheid vom 30.12.2015: „ Leider muss ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung vom 29.12.2015 abgelehnt werden".
Welcher Antrag? Ich habe am 29.12.2015 keinen Antrag gestellt.
Ich habe am 30.07.2015 einen Antrag gestellt und dieser wurde am 19.10.2015 aufgehoben.
Ich habe nach dem Aufhebungsbescheid vom 19.10.2015 kein ALG II mehr beantragt, sondern wie gesagt, lediglich ein Darlehen. Dieses Schreiben hatte ich Frau X zugesandt.
Wenn ich also nichts beantragt habe, wie kann dann etwas angerechnet werden?
Ich widerspreche hiermit der Anrechnung aus beiden Bescheiden.
Sollte die Angelegenheit so nicht zu klären sein, werde ich mich rechtlich beraten lassen.
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Mfg