Wertfeststellungsbeschluss
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, das AG hat einen Wertfeststellungsbeschluss erlassen, nachdem ein Wertgutachten eingeholt wurde. Mir liegt ein Wertgutachten vor, dass Euro 40.000 höher liegt. Ich möchte jetzt Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen. Wie muss dieser begründet sein, um Erfolg zu haben. Wieviel Zeit gewinne ich durch diese Beschwerde, da wir noch mit der Bank in Verhandlung ste ...