Verleumdung, üble Nachrede
22. Januar 2007 05:02
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Sachverhalt: Im April 2006 telefonierte ich mit Herrn A in unserem Ort, der Hauptschullehrer ist und uns aus dem Förderverein der Grundschule eigentlich gut bekannt ist. Es ging darum, dass Ende April 2006 in unserem Ort nachts rechtsradikale Gesänge ("Hitlers Geburtstag") zu hören waren. Konkret: Mein Mann - nicht ich - hörte diese Gesänge, konnte Sie aber nur einer Straße zuordnen, nicht Personen. Herr A bezog diese Gesänge auf eine in dieser Straße wohnende Familie B, dessen jüngster Sohn in seiner Hauptschule geht. Dieser Junge sei entsprechend in seiner Hauptschule auffällig geworden.
Wenige Tage später forderte er von meinem Mann eine schriftliche Zeugenaussage. Diese verweigerte mein Mann, da er keine Person direkt erkennen konnte. Diese verbale Einforderung einer Zeugenaussage erfolgte zweimal, zuletzt in einer Metzgerei vor Zeugen. Herr A äußerte sich unzufrieden über die Entscheidung meines Mannes. Damit war für uns die Angelegenheit erledigt. Herr A mied zukünftig den weiteren Kontakt mit uns.
Am 06.01.07 kam ich mit Herrn B - Vater des entsprechenden Jungen - ins Gespräch. Dieser berichtete glaubhaft, dass Herr A - Lehrer seines Jungen (Klasse 10) - eine schriftliche Aussage von "uns" vorliegen hätte, in der behauptet wird, dass die rechtsradikalen Gesänge von seinen Söhnen ( von seinem Sohn) kamen. Ich widersprach sofort dieser Behauptung. Außerdem hätte eine weitere Person - eine sehr gute Bekannte von Herrn A - gleiches gegenüber Herrn B behauptet. Außerdem würde der Lehrer A seinen Sohn damit unter Druck setzen.
Zu ergänzen wäre noch, dass im August 2006 nachts ein Brandanschlag auf unser Haus verübt wurde. Wir waren im Haus und konnten löschen. Die Täter wurden nicht ermittelt. Den Artikel der Kriminalpolizei kopierten wir und hängten ihn im Ort aus (Wer kann Hinweise geben ?). Dieser wurde mehrfach abgerissen, bis sogar rechtsradikale Aufkleber draufgeklebt wurden. Diese wurden von der benachrichtigten Polizei abgehängt. Wir haben dann keine weiteren Zettel bezüglich des Brandanschlages aufgehängt, damit die Situation nicht weiter eskaliert sollte.
Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass wir nicht glauben, dass die Familie B in dieser Angelegenheit in Verbindung zu bringen ist. Allerdings hat Herr A und die weitere Person aus seinem Bekanntenkreis offensichtlich im Ort den Eindruck entstehen lassen, wir würden beobachten und mitteilen.
(P.S.: Könnten wir konkret jemanden benennen, der rechtsradikale Äußerungen oder Taten verübt, dann würden wir diese Person natürlich anzeigen).
Frage: Wie können wir nun gegen Herrn A vorgehen, damit dieser nicht diese falschen Behauptungen über uns weiter verbreitet und damit diese Situation richtig gestellt werden kann ?