Enteignungsverfahren; Festst.Klage; Planverwirklichung; Erschließung
Unsere Kommune steht in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die geschuldete Planverwirklichung und Erschließung zu vollziehen. Geplant war die Übertragung der gemeinschaftlich genutzten Wegefläche zu Gemeinschaftseigentum, wodurch die Erschließung nach BauGB vollzogen wird. Die Kommune, deren Versäumnisse und Fehler kausal für den ungeregelten, planwidrigen und unerschlossenen Zustand sind, wi ...