Aufhebung Zwangsverwaltung - Wohnungsübergabe
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Mitte Mai den Kaufvertrag für eine Wohnung unterschrieben, die unter Zwangsverwaltung und Insolvenzverwaltung steht. Der Insolvenzverwalter hat mir im KV seine Herausgabeansprüche abgetreten und die Wohnung soll mir am Stichtag (Aufhebung der Zwangsverwaltung) unverzüglich übergeben werden. Die Beschaffung der Schlüssel vom Zwangsverwalter zur Inbesitznah ...