Grundschuldzinsen
07.05.2022 20:59
| Preis:
70,00 € |
Beantwortet von
Zusammenfassung:
Erstberatung Grundschuldzinsen
Hallo
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir haben ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten.
Das Objekt ist geteilt in 2 Hälften. Schätzwert ca. 500 000 Euro
Eine Hälfte mit einer Wohnung gehört meinem Sohn mit 2 Wohneinheiten, eine davon bewohnt er selbst. Die andere Hälfte gehört mir und wird von mir und meiner Frau bewohnt.
Die dritte Wohneinheit die zu meinem Sohn gehört wird von meinem Cousin bewohnt der dafür ein „Testamentarisches" Wohnrecht hat.
Im Jahr 2012 Hat mein Cousin Herr B mir 50 000Euro geliehen und dafür sich eine Grundschuld über 75 000 Euro auf das gesamte Objekt eintragen lassen. Zusätzlich noch 5% Zinsen.
Nachdem er sich im letzten Frühjahr mit meinem Sohn heftig gestritten hat, wollte er diesen nun bestrafen!
Am 06.04.2021 hat Herr B. die Grundschuld über einen Anwalt von meinem Sohn eingefordert mit Androhung der Zwangsversteigerung wenn er nicht bis zum 20.04.21 die Summe bezahlt hat.
75000Euro Plus 5 % Zinsen ab 22.10.2012.
Am 13.07.21 Wurde der Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt.
Meine erste Frage was ist mit der gesetzlichen vorgeschrieben 6 Monatsfrist die nicht eingehalten wurde. Ist es möglich dadurch die Aufhebung der Zwangsversteigerung zu erwirke erwirken? Und wenn das so ist sind nach Aufhebung der Zwangsvollstreckung überhaupt Zinsen zu Zahlen?
Das ganze hat sich dann zugespitzt bis 1 Woche vor dem Termin zu Schätzung des Objektes.
Am 06.04.22 wurde uns vom Amtsgericht mitgeteilt das Herr B eine vorläufige Einstellung des Verfahrens bis 30.06.22 erwirkt hat um eine Gütliche Einigung zu erreichen!
Zeitgleich wurde von meinem Sohn 75000 Euro an den Anwalt überwiesen. Das Geld ging 2 Tage nach dem Schreiben zur Einstellung des Verfahrens beim Anwalt ein.
Am 11.04 wurde der Betrag von dem Anwalt des Herrn B bestätigt. „Wörtlich" Die Zahlung erfolgte allerdings unter Vorbehalt der Löschung der Sicherungshypothek so das dieser Betrag nicht an Herrn B weitergeleitet werden kann.
Ihnen ist bekannt das noch Zinsen und Gerichtskosten auf Sie zukommen.
Am 29.04. Forderung des Anwalts über 35 666,67 Euro Zinsen 3000 Euro Anwaltskosten Gerichtskosten usw. insgesamt 38 965,26 Euro.
2 Frage was ist mit der Verjährung von Grundschuldzinsen, meines Wissens 3 Jahre Rückwirkend?
Das heißt er kann nur für max. 3 Jahre Zinsen verlangen.
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Würden Sie uns Eventuell Anwaltlich vertreten?