Kontopfändung wird trotz Zahlungsverein. mit Gerichtsvollzieher nicht aufgehoben
| 08.01.2020 13:55
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Zusammenfassung: Stundungsabrede und Kontenpfändung
Nachdem ich bei einer mit einem Gläubiger getroffenen Zahlungsvereinbarung zwei Raten nicht leisten konnte (Selbständiger, Sommermonate), hat der Gläubiger den bereits zuvor erwirkten Titel eingesetzt und mein Konto sperren lassen. Gleichzeitig wurde ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt den Betrag einzuholen. Zu der mit dem Gerichtsvollzieher geschlossenen Zahlungsvereinbarung habe ich die geforderte Anzahlung und eine erste Rate geleistet, was nach meiner Auffassung zur Wirksamkeit der Zahlungsvereinbarung geführt hat.
Nachdem ich diese zwei Raten von insgesamt 7.000,00 € geleistet hatte, bat ich den Gläubiger um Aufhebung der Kontopfändung, was dieser allerdings verweigert. Zum Zeitpunkt der Kontopfändung und Berufung des Gerichtsvollziehers betrug der von mir geschuldete Betrag ca. 22.000,00 €.
Als Selbständiger sehe ich nicht, wie ich den Betrieb mit einem gesperrten Konto aufrechterhalten kann. Meine, wohl naive Hoffnung, dass mit Eintritt in die Zahlungsvereinbarung die Kontopfändung aufgehoben wird, hat sich bisher nicht erfüllt.
Mittlerweile bin ich wieder zahlungsfähig, die Entwicklung der letzten Monate ist sehr positiv, was die in den letzten 2 Monaten geleisteten Zahlungen überhaupt erst möglich gemacht hat. Überdies sind Auftragslage und Aussicht gut. Trotz der demnächst fälligen, üppigen Rate hätte ich momentan ausreichend Geld um sowohl die Rate zu leisten, als auch die laufenden Projekte durchzuführen.
Alleine mit dem Budget aus dem Pfändungsfreibetrag (Konto ist mittlerweile ein Pfändungsschutzkonto) kann ich den Betrieb nicht aufrechterhalten. Rechnungen, die ich eigentlich jetzt trotz der Ratenzahlung begleichen könnten und teilweise auch dringend begleichen müsste, kann ich durch die Kontopfändung nicht bezahlen. Auch das Einwerben von neuen Aufträgen ist häufig mit Kosten verbunden, die ich in der gegebenen Situation nicht bestreiten kann.
Meine Frage:
Ist es richtig, dass ich trotz Zahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher keine Möglichkeit habe gegen die Kontopfändung des Gläubigers vorzugehen und diese weiter hinnehmen muss? Auch wenn es mich trotz Zahlungsvereinbarung und zuletzt fristgerecht geleisteten Zahlungen in die Insolvenz treibt?
Ratio des Gläubigers ist, dass die Differenz zwischen Kontostand und Pfändungsfreibetrag mit einer Kontopfändung automatisch von der Bank zur Tilgung der Schuld überwiesen wird.
Für eine sachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar.