Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Hypothek bleibt bestehen, da es eine Teilungsversteigerung ist und die Versteigerung nicht aus der Hypothek erfolgt.
Das Höchstgebot ist für die Frage der Hypothek irrelevant, die Hypothek muß von dem Ersteigerer abgelöst werden.
Sie sollten daher für Ihre Gebote/Bietstrategie die Hypothek stets noch hinzurechnen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt