Ist das Wegerecht überhaupt existent, wenn die o.g. Eintragungen im Grundbuch versäumt wurden (evtl.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 wohnen wir in einem Reihenendhaus in NRW. Rechts auf unserem Grundstück entlang verläuft ein sog. Dungweg (40m lang 1m breit), über den vier weitere Parteien ihr Grundstück von der Gartenseite erreichen können. Es wurde vom Bauträger versäumt, das Wegerecht als Baulast einzutragen. Auch hat der Notar keinen Grundbucheintrag veranlasst, obwohl der Notarvert ...