Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Immobilientausch gleich kauf? Was ist mit dem Vorkaufsrecht?

10. März 2025 11:10 |
Preis: 30,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

sagen wir mal wir möchten zu Lebzeiten mit unserem Kind die Immobilien tauschen. Unser haus ist Grösser und wir möchten uns verkleinern.

Auf unsere Immobilie ist noch ein Vorkaufsrecht von einem anderen Verwandten eingetragen.

Also lautet die Frage:

Ist Immobilientausch gleich kauf? Was ist mit dem Vorkaufsrecht? Können wir überhaupt mit unserem Kind tauschen? Wir Verkaufen die Immobilie ja quasi nicht an fremde .

10. März 2025 | 12:21

Antwort

von


(1112)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Ein Immobilientausch ist rechtlich gesehen ein Kauf, da es sich um einen entgeltlichen Erwerb handelt, bei dem die Gegenleistung nicht in Geld, sondern in Form einer anderen Immobilie erfolgt. Daher gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei einem regulären Kauf, einschließlich der Grunderwerbsteuerpflicht, sofern keine Steuerbefreiung greift, wie etwa bei einem Erwerb innerhalb der Familie in gerader Linie.



Bezüglich des Vorkaufsrechts: Ein Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Möglichkeit, in den Kaufvertrag einzutreten, wenn die Immobilie verkauft wird. Da ein Tausch rechtlich als Kauf gilt, könnte das Vorkaufsrecht auch bei einem Tausch ausgeübt werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen des Vorkaufsrechts zu prüfen, da diese im Einzelfall unterschiedlich ausgestaltet sein können.



Ob Sie mit Ihrem Kind tauschen können, hängt also davon ab, ob der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausübt. Wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, müsste der Berechtigte die Immobilie zu den im Tauschvertrag vereinbarten Bedingungen erwerben. Wenn das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird, steht einem Tausch mit Ihrem Kind grundsätzlich nichts im Wege, solange alle anderen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1112)

Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Grundstücksrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER