Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

GEIG Nichtwohngebäude

5. Dezember 2024 19:12 |
Preis: 30,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Folgender Fall:

In einem Nichtwohngebäude sind in der Tiefgarage 15 Stellplätze vorhanden. Ebenso sind 8 Außenstellplätze vorhanden.

Laut Paragraph 10 der GEIG lautet es, dass ein Ladepunkt errichtet werden muss, wenn sich mehr als 20 Stellplätze in der Tiefgarage befinden oder mehr als 20 Stellplätze oberirdischen vorhanden.

Muss man hier einen Ladepunkt errichten?

5. Dezember 2024 | 20:43

Antwort

von


(2239)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Vorab erlaube ich mir die Anmerkung, dass das GEIG gemäß § 1 Abs. 2 GEIG keine Anwendung findet, wenn ein Nichtwohngebäude im Eigentum eines kleineren oder mittleren Unternehmen steht und dieses Unternehmen das Nichtwohngebäude überwiegend selbst nutzt.

Nur wenn also ein großes Unternehmen Eigentümer des Nichtwohngebäudes ist, gilt überhaupt der § 10 GEIG. Für den Fall, dass das Unternehmen dann ausschließlich Eigentümer des in Ihrer Frage erwähnten Nichtwohngebäudes ist, sieht die Vorschrift nicht vor, dass die Stellplätze innen und außen zusammen gezählt werden. Damit ist in Ihrem Fall die Grenze von 20 Stellplätzen nicht erreicht. Es müssen deshalb keine Ladepunkte errichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

(2239)

Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER