Antrag auf Löschung des Wegerechts beim Grundbuchamt nach § 53 GBO
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte einem ihrer Kollegen auf diesem Portal die Frage gestellt, wie ich ein Überfahrtsrecht auf meinem Grundstück beseitigen könne. Er antwortete, dass wegen der Umstände des Falles ein Wegfall des Vorteils nach § 1019 BGB in Betracht käme. Er verwies mich daher auf das Recht, gem. § 53 Abs. 1 GBO die Löschung des Wegerechts beim Grundbuchamt zu beantrag ...