Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie gemeinsam im Grundbuch stehen, sind Sie beide Miteigentümer der Immobilie! Der Miteigentumsanteil an diesem Hausgrundstück gehört zu Ihrem Vermögen. Auch wenn Ihr Ex-Partner heute ohne Sie in dem Haus wohnt, "gehört" es ihm nicht allein deswegen schon ausschließlich.
Sie müssen nun zusammen klären, ob Ihr Miteigentumsanteil entgeltlich oder unentgeltlich auf den Ex-Partner übertragen werden soll. Das muss durch notariellen Schenkungs- bzw. Kaufvertrag umgesetzt werden. Für die Berechnung der Notar- und Gerichtskosten kommt es auf den Verkehrswert des zu übertragenden Miteigentumsanteiles an. Wenn Sie mir eine Summe nennen, kann ich für Sie eine konkrete Berechnung vornehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Fachanwalt für Verwaltungsrecht