Baulast oder Grunddienstbarkeit
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Eine Baulast im Immobilienrecht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eingeht. Sie dient dazu, Zustände betreffend der Bebauung und baulichen Nutzung von Grundstücken zu sichern, die dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Baulasten werden in das Baulastenverzeichnis eingetragen und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Baulasten sind:
1. Unklarheit über die Existenz von Baulasten: Oft sind Käufer oder auch Eigentümer nicht darüber informiert, dass auf ihrem Grundstück eine Baulast lastet. Dies kann zu unerwarteten Einschränkungen bei der Nutzung oder Bebauung des Grundstücks führen.
2. Probleme bei der Löschung von Baulasten: Eine Baulast kann nur durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden. Dies setzt voraus, dass ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Die Beurteilung, ob ein solches Interesse noch besteht, kann zu Streitigkeiten führen.
3. Konflikte mit Nachbarn: Da Baulasten oft dazu dienen, Abstandsflächen oder andere baurechtliche Vorgaben auf dem Nachbargrundstück zu sichern, können sie zu Konflikten mit Nachbarn führen.
4. Wertminderung des Grundstücks: Eine Baulast kann den Wert eines Grundstücks mindern, da sie die Nutzungsmöglichkeiten einschränkt. Dies kann insbesondere beim Verkauf des Grundstücks zu Problemen führen.
5. Haftungsfragen: Wenn durch die Baulast Pflichten entstehen, die nicht eingehalten werden, kann dies zu Haftungsfragen führen.