GRUNDERWERBSTEUERN FÄLLIG BEI RÜCKTRITT DES VERKÄUFERS BZW: BETRUG ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich habe im Jahr 2013 in Bürstadt (Hessen) zwei Eigentumswohnungen in der gleichen Liegenschaft erworben. Ein notarieller Kaufvertrag wurde zunächst wie üblich ordnungsgemäß geschlossen. Im Nachhinein stellten sich jedoch zahlreiche nachweisbare Ungereimtheiten heraus, unter anderem zum Beispiel, dass die entsprechenden Immobilien Teil einer Insolvenzmasse auf Seiten des Verkäufers gewesen sind un ...