Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gibt nur eine Möglichkeit, die sich nur darauf bezieht, die Gegenseite zur Preiserhöhung zu bewegen
(die Aufhebung des Wohnungsrechts ist – wie Sie schon wissen- nicht möglich):
Sie vermieten das Haus (ohne Eingliederwohnung natürlich); nach einiger Zeit wird die Gegenseite sicher verhandlungsbereit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 21.05.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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