Stimmrecht nach der Unterteilung einer Einheit in drei Untereinheiten
vom 5.11.2019
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die Eigentümergemeinschaft bestand bis Ende 2018 aus zwei Einheiten. Eigentümer A hatte 540/1000 MEA (Wohnung 1), Eigentümer B 460/1000 MEA (Wohnung 2). Bezüglich des Stimmrechtes wurde das Objektprinzip vereinbart, so daß jeder Eigentümer eine Stimme hatte. Nun hat Eigentümer A ohne Wissen des Verwalters und ohne Wissen des Eigentümers B seine Einheit in insgesamt drei Einheiten aufgeteilt, wa ...