Eigentümer/Besitzer: Stimmrecht und Kosten
| 16.11.2018 17:04
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt
Sehr geehrte Damen und Herren
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Im November 2016 habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft. Kaufvertrag, Auflassungserklärung usw. wurde alles vollzogen. Die Eigentümerin übergab mir den Schlüssel für die Wohnung ebenfalls im November 2016. Als Besitzer der Wohnung habe ich diese seit Februar 2017 vermietet und kassiere auch regelmäßig die Miete für die Wohnung. Allerdings, und dies ist im nachfolgendem der wichtige Punkt, bin ich, wie auch die anderen Wohnungsbesitzer, bis dato immer noch nicht im Grundbuch eingetragen, und somit keine Eigentümer. Dies hat diverse Gründe, mal ist es eine noch ausstehende Restkaufpreissumme und mal, wie bei mir, liegt es einfach am Grundbuchamt (Stand Nov.2018)
Die durch die Verwaltung gemachten Abrechnungen, bezügl. meines Eigentumsanteils, wurden immer korrekt und vollständig von mir bezahlt, also auch die Allgemeinkosten.
Im Juni 2018, wurde die Verwaltung durch ein Schreiben des Anwalts der Eigentümerin, darauf aufmerksam gemacht, das wir Besitzer also auch ich, kein Stimmrecht auf der kommenden Eigentümerversammlung besitzen, da wir nun einmal keine Eigentümer sind. Die Verwaltung hat sich einen Anwalt mit der Frage beauftragt und dieser bestätigte das auch. Soweit ich das bisher für mich selbst recherchieren konnte ist dies tatsächlich auch korrekt. Nach meinen Recherchen gibt es hierzu ein Urteil des BGH v. 1.12.1988,
V ZB 6/88,
NJW 1989 S. 1087. Das Hauptargument hier war, das der/die Eigentümer/in für die Allgemeinkosten aufkommen muß.
Aus meiner Sicht, hat die Verwaltung hier einen groben Fehler gemacht in dem sie uns/mich als Besitzer der Wohnung in den vorangegangenen Eigentümerversammlungen als Stimmberechtigt zugelassen hat, und das sie uns in den Abrechnungen die Allgemeinkosten ebenfalls auferlegt hat beziehungsweise von mir als Besitzer eingezogen hat. Aus meiner Sicht habe ich nur die Kosten und Lasten meiner Wohnung zu tragen.
Nachdem die Eigentümerin nun auf ihr alleiniges Stimmrecht besteht, verweigere ich die Zahlung der Allgemeinen Kosten, da aus meiner Sicht die Eigentümerin dafür zuständig ist.
Des Weiteren fordere ich gegenüber der Verwaltung die Rückzahlung der Allgemeinkosten aus dem Jahr 2017 und für das laufende Jahr 2018. Ich sehe mich hier in einer Aufrechnunglage und halte derzeit alle Zahlungen zurück, bis ich die zuviel bezahlten Gelder wieder habe.
Die Verwaltung reagiert hier bisher in keinster Weise auf meine, auf per Einschreiben und per Mail, gesendeten Schreiben und schickt stattdessen Mahnungen.
Nun meine Fragen:
1.Bin ich hier im Recht und darf ich die Allgemeinkosten einbehalten und diese auch zurückfordern?
2.Sind die bisher von uns gemachten Beschlüsse an denen auch die Besitzer beteiligt waren, überhaupt wirksam? Auch die Beschlüsse, die ohne uns hätten anders ausgehen können?
3. Wer trägt hier für diese Sache die Verantwortung? Die Verwaltung?
mfg
Einsatz editiert am 18.11.2018 09:40:49
Einsatz editiert am 19.11.2018 10:01:33
Eingrenzung vom Fragesteller
19.11.2018 | 10:00
Frage 1. und 3. sind die für mich wichtigsten. Zur Frage 2. erwarte ich nicht unbedingt eine Antwort, es wäre schön wenn mir jemand hier einen Hinweis geben könnte, aber kein muß.
Etwas konkreter zu Frage 1. : Habe ich Recht mit der Tatsache das der/die Eigentümer/in für die Allgemeinkosten zuständig ist?
Und zu Frage 3.: Ist die Forderung der Allgemeinkosten, aus den letzten beiden Jahren, durch die Verwaltung an mich als Besitzer rechtens?