Inoffizielle Untermiete.
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Ich bin die inoffizielle Untermieterin. Am 1.10 in die Wohnung eingezogen die offiziell von einer Freundin bewohnt wird. Mir wurde von dieser Freundin versprochen das ich ein Jahr lang als Untermieterin hier wohnen darf. Es hat sich herausgestellt das dies eine Fehlinformation war. Freundin lebt nun in Wien. Vermieter weiß nicht bescheid. Der nette Hausmeister allerdings schon. Fakten: Wohnu ...