Sehr geehrter Fragesteller.
Vielen Dank für die Anfrage.
Der BGH hat sich mit vielen Fragen beschäftigt, die sie hier aufwerfen. Zum einen ist festgestellt worden, dass die Wände nicht immer weiß gestrichen werden müssen. Vielmehr ist es akzeptabel, wenn die Wohnung in pastell Farben oder hellen bunten Farbtönen Zurück gegeben wird. Knallbunte oder aufdringliche Farben muss der Vermieter jedoch nicht bei der Rückgabe akzeptieren.
Viel wichtiger ist jedoch, ob sie überhaupt renovieren müssen. Ich möchte diese Frage erst beantworten, nachdem ich jeden Mietvertrag ganz gesehen habe, auszugsweise reicht nicht. Dies sehen sie schon daran, dass es auf viele Details ankommen können, die sie hier vielleicht nicht mit zitiert haben. Um ihnen den bestmöglichen Grad zu geben, senden sie mir bitte den Mietvertrag per E-Mail zu. Auf welche Themen ist angekommen können, sehen sie zum Beispiel in diesem Artikel:
http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-unrenovierte-wohnung-uebernommen/
Im Grundsatz können Sie davon ausgehen, dass sie nicht renovieren müssen, wenn sie schon eine unrenovierte Wohnung übernommen haben. Ebenso kann man davon ausgehen, dass sie auch eventuell pastellfarbene Wände nicht noch weiß streichen müssen. Wenn sie möchten, schicken sie mir doch auch ein Foto davon mit.
Soweit der Mietvertrag keinen Fristenplan enthält, ist die Wohnung jedenfalls nicht besser zurückzugeben als wie sie sie in Empfang genommen haben. War die Wohnung vom Gesamteindruck bereits unrenoviert, wäre es unzulässig ihnen die Renovierung-Pflicht aufzuerlegen. Besenrein und sauber muss die Wohnung allerdings sein. Dübellöcher gehörn übrigens zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. In einem durchschnittlichen Umfang müssen diese nicht entfernt werden.
Sie können für die Zusendung der gewünschten Unterlagen die oben ersichtliche E-Mail Adresse verwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage soweit verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich vorab schon für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie zudem die kostenlose Nachfragefunktion benutzen oder mir mailen. Nach Durchsicht des Vertrages erhalten sie meine abschließende Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
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