Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Kautionspauschale:
Selbstverständlich können Sie mit Ihrem Nachmieter eine solche Kautionspauschale vereinbaren. Im Rahmen der Vertragsfreiheit sind Ihnen da grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Allerdings dürfte die Berechnung äußerst schwierig werden, da weder die Höhe der Kaution bekannt ist, noch etwaige Schäden.
Besser zu handhaben wäre sicherlich folgende Lösung:
Sie besprechen mit dem Nachmieter etwaige Mängel der Wohnung, die Sie verursacht haben und vereinbaren dann mit diesem, in welcher Höhe hier etwaige Kaution von Ihnen pauschal "nicht" von ihm gefordert wird. Dies hängt aber tatsächlich davon ab, ob Sie überhaupt Schäden verursacht haben.
Generell ist es eher so, dass entweder bei Auszug die Schäden beseitigt werden oder aber der Nachmieter quasi in die Schadenshaftung eintritt und dafür entweder keinen Ausgleich ( übernommen wie gesehen) oder aber einen "Renovierungszuschuss" erhält.
2. Vertragsvorlagen
Sie sollten hier Entsprechendes mit dem Nachmieter vereinbaren:
- Der Nachmieter XY tritt zum DATUM in den Mietvertrag mit dem VERMIETER ein.
Im Innenverhältnis mit Frau Z übernimmt XY sämtliche Schäden, die entstehen, falls XY von dem Abschluss
des Mietvertrages zurücktritt (Mietzins, etc.) .
- Nachmieter XY erhält zur Kompensation etwaiger von Z zu leistender Schönheitsreparaturen von dieser einen Betrag in Höhe von .....€.
- Damit sind sämtliche Ansprüche des XY gegenüber Z abgegolten.
Diese Vereinbarung können Sie beide unterzeichnen. Mit der Mitbewohnerin sollten Sie ebenfalls eine Vereinbarung wegen der etwaigen Schönheitsreparaturen schließen.
Die Mitbewohnerin hätte aber ja den neuen Mitbewohner XY, mit dem Sie eine Vereinbarung geschlossen haben, an den sie sich halten kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen