Mietvertrag vor Mietbeginn im März kündigen?
vom 1.2.2016
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen Mietvertrag schon vor dem Mietbeginn kündigen. Im Mietvertrag steht, dass das Mietverhältnis am 1.März 2016 beginnt und die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. Ich wollte das Kündigungsschreiben (mit dem Hinweis, dass das Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist am 30.04.2016 endet) heute (1.Februar 2016) persönlich beim Verm ...