Bauliche Veränderungen nach KV-Beurkundung festgestellt
vom 23.11.2022
für 52 €
Fallbeispiel: Eine DHH in einer WEG wird verkauft. Der Käufer stellt nach der KV-Beurkundung, Auflassungsvormerkung u. Zustimmung des Verwalters - aber noch vor der Kaufpreiszahlung nachweisbar fest, dass der Verkäufer dem Käufer bauliche Veränderungen am WEG-Eigentum [Z.B. zusätzliche Haustür und zusätzliche Fenster] verschwiegen hat. Die baulichen Veränderungen sind weder in der Teilungserklärun ...