Bruder mietfrei in Mietwohnung aufnehmen - Anzeigeplfichtig/Genehimigungspflichtig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage bezüglich meiner Rechte und Pflichten gegenüber meinem Vermieter, wenn ich meinen Bruder zeitlich begrenzt, mietfrei in meiner Mietwohnung aufnehmen möchte. Hier die Fakten: - Bruder (28 Jahre alt, Nationalität: deutsch) kommt nach zwei Jahren sozialer Arbeit im Ausland nach Deutschland zurück. - Unsere Eltern sind verstorben, daher bin ...