Höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse in Bayern
vom 5.9.2009
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Hallo, ich hab gerade vor in Bayern zu bauen. Die BauNVO und die aktuelle Bayerische Bauordnung verwirrt mich etwas. In meinem Bebauungsplan ist folgende Festsetzung enthalten höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse II Grundflächenzahl GRZ 0,4 Geschossflächenzahl GFZ 0,5 Die GRZ und die GFZ verstehe ich. Nur die Zahl der Vollgeschosse? Heißt das ich kann ein Haus mit 2 Vollgeschossen ...