Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen folgende Formulierungshilfe geben möchte:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom ..., mit welchem Sie mitteilen, dass aus Ihrer Sicht zuwenig Stellplätze auf unserem Grundstück geplant seien. Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:
Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung müssen wir so viele Stellplätze herstellen, dass sie für die ordnungsgemäße Benutzung des von uns geplanten Hotels, unter Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs, ausreichen. Diese Maßstäbe werden von uns erfüllt. Das von uns geplante Hotel wird über ... Zimmer verfügen. Es ist nicht zu erwarten, dass das Hotel jemals bis zur Kapazitätsgrenze ausgelastet sein wird, wir rechnen mit einer Belegung von durchschnittlich allenfalls ... Prozent. Bedenkt man, dass viele unserer Gäste mit dem Taxi oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen werden, was sich bei der Innenstadtlage unseres künftigen Hotels, mit Taxistand vor dem Gebäude und einer Bushaltestelle in nur 35 Metern Entfernung, anbietet, sind für allenfalls x Zimmer Stellplätze für PKW zu kalkulieren. In dieser Zahl sind Stellplätze von uns bereits geplant.
Wie Ihnen bereits bekannt ist, werden wir kein Personal beschäftigen. Zum Betrieb des Hotels werden also ausschließlich Parkplätze für Gäste benötigt. Wie soeben dargestellt, reichen die von uns bereits geplanten Parkplätze hierfür aus.
Vor diesem Hintergrund ist Ihre Berechnung der notwendigen Zahl der Stellplätze für uns nicht plausibel. Wir bitten um eine erneute Berechnung unter Berücksichtigung unserer Argumentation.
Mit freundlichen Grüßen"
Sie müssen in die Kalkulation natürlich Werte einsetzen, die den tatsächlichen Gegebenheiten (Zahl der Zimmer, Zahl der geplanten Stellplätze) entsprechen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein, und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Geschäftsvorhaben. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Guten Tag, Frau Rechtsanwältin,
besten Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.
Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang noch um die Bereitstellung, von etwaigen Musterprozessen bzw. Urteile, bei denen ebenfalls zu gunsten des Bauherren entschieden wurde.
Leider gingen Sie hierbei nicht ein.
Bitte nehmen Sie hierzu nochmals Stellung, wir werden Ihre Bemühungen entsprechend gut bewertungstechnisch bewerten.
Ohne nähere Kenntnis Ihres Falles kann ich Ihnen keine aussagekräftigen Musterurteile an die Hand geben. Sie können mir gern per Mail mitteilen, wie viele Zimmer Ihr Hotel haben soll und wie viele Stellplätze von Ihnen bislang vorgesehen sind. Wenn ich diese Zahlen kennen, kann ich überprüfen, ob es zu Ihrem Fall passende Rechtsprechung gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)