Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Basierend auf dem gegebenen Kontext und den allgemeinen Grundsätzen des Werkvertragsrechts nach § 631 BGB müssen Sie grundsätzlich nur für tatsächlich erbrachte Leistungen zahlen. In Ihrem Fall wurde die Reparatur nicht durchgeführt, da die Dachdecker aufgrund der porösen Steckverbindungen der PV-Anlage die Arbeiten nicht ausführen konnten.
Da die Hauptleistungspflicht des Dachdeckers, nämlich die Reparatur des Daches, nicht erfüllt wurde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrags. Sie sollten die Rechnung daher kürzen und nur die tatsächlich erbrachten Leistungen, wie die Gerüststellung, bezahlen, sofern diese Leistungen für die Vorbereitung der Reparatur notwendig waren und ordnungsgemäß erbracht wurden.
ist auch wichtig zu prüfen, ob die Dachdeckerfirma Sie vorab über die Notwendigkeit eines Elektrikers informiert hat (ich gehe nicht davon aus, dann ist deren und nicht Ihre Risiko) und ob die Gerüststellung und die Arbeitsstunden tatsächlich in dem Umfang notwendig waren. Wenn die Dachdeckerfirma ohne vorherige Absprache oder Notwendigkeit das Gerüst aufgestellt und Arbeitsstunden berechnet hat, die nicht zur Erfüllung des Auftrags führten, könnten diese Positionen ebenfalls strittig sein.
Sie sollten der Dachdeckerfirma schriftlich mitteilen, dass Sie die Rechnung kürzen und nur die tatsächlich erbrachten und notwendigen Leistungen bezahlen. Es wäre ratsam, die genaue Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen zu verlangen und gegebenenfalls die Rechnung zu beanstanden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Meine Schäden:weiterhin: ---
- eindringender Regen
-Mietkuerzung=
theoretische VerhandlMasse?
Sehr geehrter Fragesteller,
auch das spielt eine große Rolle, sodass ich das als zusätzliche Verhandlungsmasse mit hineinbringen würde.
Ansonsten würde ich die Forderung abwehren, wie ich es dargestellt habe.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen