Architektenwitwe soll nach 25 Jahren haften
vom 4.7.2020
für 29 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Hannover
Der Archtiekt ist im Jahr 2003 verstorben. Nun meldet sich der Bauher und bemängelt für ein Einfamilienhaus am Hang welches im Jahr 1996 gebaut ein Absenken der Bodenplatte. Lt. dem Bauherrn fiel das Absenken der Bodenplatte im Jahre 2019. Im Keller und im ersten OG zeigen sich Risse seit 2019. Dies wurde von einem Geologe , Statiker und Bausachverständiger bestätigt. Er sagt auch dass die Bodenpl ...