Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist die Zimmerei schadenersatzpflichtig, da diese den Bolzen durch das Abwasserrohr gesetzt hat, was ein Mangel darstellt.
Dabei kann die Firma auch nicht die Verantwortlichkeit auf den Architekten schieben. Zwar kann ein Architekt auch grundsätzlich neben dem ausführenden Betrieb haften,
https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/12/09/haftung-des-unternehmers-fuer-fehlplanungen-des-architekten/
und auch
https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/12/09/haftung-des-unternehmers-fuer-fehlplanungen-des-architekten/
Aber selbst bei einer Fehlplanung hätte die Zimmerei dann nach erfolgter Bohrung zumindest prüfen müsen, ob Rohrleitungen beschädigt worden sind, wobei eigentlich beim Bohren das auch schon hätte auffallen müssen.
Daher würde eine Architektenhaftung hier nicht in Betracht kommen; es haftet zunächst die Zimmerei für ihren Fehler.
Nach ihrer Sachverhaltsdarstellung ist nicht ganz deutlich, in welchem Verhältnis diese Zimmerei zu dem Rohbauer und Ihnen steht.:
Haben Sie nur mit dem Rohbauer einen Vertrag, also nicht die Zimmerei zusätzlich beauftragt (sondern der Rohbauer hat das gemacht), wird der Rohbauer als Vertragspartei haften, auch für diesen Fehler "seiner" Zimmerei.
Gab es getrennte Verträge und haben Sie die Zimmerei selbst beauftragt, haftet die Zimmerei Ihnen aus dem eigenn Vertrag direkt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Vielen Dank für die Antwort Herr Bohle. Zu Ihrer Frage, es wurde ein Auftrag an die Baufirma vergeben, dieser beinhaltete auch die Zimmerer Arbeiten.
Ich hätte aber noch eine Frage zum Sachverhalt. Den Installateur trifft keine Schuld? Bzw. der größte Schaden wurde durch den Rohrbruch und durch das auslaufende Fäkalwasser verursacht. Sicherlich ist am Vorfeld bereits Fäkalwasser durch das Loch entwichen, was zunächst unbemerkt blieb.
Der Rohrbruch beim Versuch das Problem zu beheben wurde ja durch den Installateur verursacht. Oder kann die Baufirma maximal einen Teil der Schuld bzw. der Kosten dann vom Installateur verlangen und wir haben damit nichts zu tun?
Danke!
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Installateur hat die Kamerafahrt gemacht, was nicht zu beanstanden ist. Und hätte die Zimmerei den Bolzen nicht gesetzt, wäre auch sicher nichts passiert.
Daher sehe ich kein schuldhaftes Verhalten bei der Kamerafahrt, sondern eben ausschließlich bei der Zimmerei.
Ob und inwieweit die Baufirma dann regress nehmen will, spielt für Sie keine Rolle; damit haben Sie dann nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg