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Baufirma verursacht Wasserschaden

14. März 2022 15:43 |
Preis: 70,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


16:53

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei mir geht es um folgenden Sachverhalt:

Wir haben ein Haus gebaut und die Planung wurde durch einen Architekten gemacht. Die Bauleitung durch einen Bauleiter.

Wir haben eine Baufirma mit der Errichtung des Rohbaus sowie mit Zimmererarbeiten für den Carport beauftragt. Die Baufirma hat den Rohbau fertiggestellt, und die Zimmerei dieser Baufirma den Carport. Bei der Befestigung des Carports durch die Zimmerei wurde ein Loch in die Abwasserleitung des Gäste WC's im ersten OG gebohrt. Der Schaden wurde zunächst nicht bemerkt. Uns ist dann nach ein paar Wochen aufgefallen, dass die Spülung in der betreffenden Toilette nicht richtig funktionierte. Darauf hin haben wir die Installationsfirma verständigt um das zu überprüfen. Diese Prüfung war zunächst ergebnislos. In weiterer Folge sind uns Blasen und Veränderungen der Oberfläche im Erdgeschoss am Fussboden (mineralische Beschichtung) aufgefallen. Uns war aber nicht klar wieso oder warum dies erfolgte. Wir haben darauf hin den Fußbodenleger die Veränderungen begutachten lassen, dieser konnte sich das aber auch nicht erklären. Da die Toilettenspülung nicht richtig funktionierte, haben wir die Installationsfirma ein weiteres mal kommen lassen. Die Firma hat dann mittels Kamera eine Verstopfung in der Leitung entdeckt und wollte diese dann mittels Stahlfeder beheben. Nach mehreren versuchen platzte das Rohr auf und wir hatten im ersten OG einen Fäkalwasserschaden. Später stellte sich heraus, dass die Verstopfung durch den Bolzen den die Zimmerei durch das Abwasserohr gebohrt hatte verursacht wurde. Am Bolzen hat sich das Toilettenpapier usw. verfangen und damit das Rohr verstopft. Des weiteren war das Loch im Rohr nicht dicht, so dass keine richtige Sogwirkung entfaltet wurde.

Die Baufirma mit Zimmerei behauptet nach Plan vom Architekten gearbeitet zu haben und da gab es scheinbar ein Problem.

Meine Frage ist nun, wer ist ursächlich Schuld am Wasserschaden? Es geht um das Thema Schadenersatz, eigene Leistungen usw. Der Schaden wurde durch unsere Versicherung größtenteils gedeckt.

Vielen Dank!
Josef Meier

14. März 2022 | 16:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist die Zimmerei schadenersatzpflichtig, da diese den Bolzen durch das Abwasserrohr gesetzt hat, was ein Mangel darstellt.


Dabei kann die Firma auch nicht die Verantwortlichkeit auf den Architekten schieben. Zwar kann ein Architekt auch grundsätzlich neben dem ausführenden Betrieb haften,

https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/12/09/haftung-des-unternehmers-fuer-fehlplanungen-des-architekten/

und auch

https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/12/09/haftung-des-unternehmers-fuer-fehlplanungen-des-architekten/

Aber selbst bei einer Fehlplanung hätte die Zimmerei dann nach erfolgter Bohrung zumindest prüfen müsen, ob Rohrleitungen beschädigt worden sind, wobei eigentlich beim Bohren das auch schon hätte auffallen müssen.


Daher würde eine Architektenhaftung hier nicht in Betracht kommen; es haftet zunächst die Zimmerei für ihren Fehler.



Nach ihrer Sachverhaltsdarstellung ist nicht ganz deutlich, in welchem Verhältnis diese Zimmerei zu dem Rohbauer und Ihnen steht.:


Haben Sie nur mit dem Rohbauer einen Vertrag, also nicht die Zimmerei zusätzlich beauftragt (sondern der Rohbauer hat das gemacht), wird der Rohbauer als Vertragspartei haften, auch für diesen Fehler "seiner" Zimmerei.


Gab es getrennte Verträge und haben Sie die Zimmerei selbst beauftragt, haftet die Zimmerei Ihnen aus dem eigenn Vertrag direkt.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 14. März 2022 | 16:48

Vielen Dank für die Antwort Herr Bohle. Zu Ihrer Frage, es wurde ein Auftrag an die Baufirma vergeben, dieser beinhaltete auch die Zimmerer Arbeiten.

Ich hätte aber noch eine Frage zum Sachverhalt. Den Installateur trifft keine Schuld? Bzw. der größte Schaden wurde durch den Rohrbruch und durch das auslaufende Fäkalwasser verursacht. Sicherlich ist am Vorfeld bereits Fäkalwasser durch das Loch entwichen, was zunächst unbemerkt blieb.

Der Rohrbruch beim Versuch das Problem zu beheben wurde ja durch den Installateur verursacht. Oder kann die Baufirma maximal einen Teil der Schuld bzw. der Kosten dann vom Installateur verlangen und wir haben damit nichts zu tun?

Danke!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. März 2022 | 16:53

Sehr geehrter Ratsuchender,


der Installateur hat die Kamerafahrt gemacht, was nicht zu beanstanden ist. Und hätte die Zimmerei den Bolzen nicht gesetzt, wäre auch sicher nichts passiert.

Daher sehe ich kein schuldhaftes Verhalten bei der Kamerafahrt, sondern eben ausschließlich bei der Zimmerei.


Ob und inwieweit die Baufirma dann regress nehmen will, spielt für Sie keine Rolle; damit haben Sie dann nichts zu tun.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

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