Im Angebot geschätzte Stundenzahl viel niedriger als in Rechnung
Guten Tag, ich hatte vor kurzem das Angebot eines Schalungsbauers für die Herstellung der Außenwände unseres Kellers angenommen. Darin hatte er die Arbeitsstunden mit 50 kalkuliert. Grundlage für das Angebot waren die Pläne meines Statikers. Die Abrechnung sollte aber nach tatsächlichem Aufwand erfolgen. Vertragsgrundlage ist das BGB. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik (ATV / VOB/C).
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