Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Zwei allgemeine Fragen zu einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung: 1. Für eine bestehende Gemeinschafts-Bildmarke ist im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis die vollständige Klassenüberschrift zu einer Klasse eingetragen. Tatsächlich nutzt der Anmelder diese Marke jedoch nur in einem sehr eng abgesteckten Bereich innerhalb dieser Klasse. Die Anmeldung liegt über 5 Jahre zurück. Gilt die Gemeinscha ...