Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Anmeldung einer Wortmarke / Widerspruch

| 4. Dezember 2011 01:03 |
Preis: 75€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Es geht um die Bezeichnung einer Bürgerinitiative.
Diese hat sich gespalten und es gibt nun seit kurzem zwei unter dem gleichen Namen. Eine der Gruppen hat nun den seit einigen Jahren bestehenden Namen als Wortmarke angemeldet, da sie der Ansicht ist, sie sei die originäre Bürgerinitiative und nur sie dürfen den Namen benutzen.

Unserer Ansicht nach kann man den Namen einer Bürgerinitiative, die ja eine loses Personenbündnis ist, nicht schützen lassen.

Können wir gegen die Wortmarken-Anmeldung Einspruch einlegen mit Erfolg?
Wie hoch wären die Kosten circa für einen Einspruch?

4. Dezember 2011 | 02:37

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ein Widerspruchsverfahren kann leider nur von einem Inhaber konkurrierender Schutzrechte eingeleitet werden, Sie müßten also eine konkurrierende Marke oder ein anderes konkurrierendes Kennzeichen besitzen.

Der Name einer Bürgerinitiative kann durchaus geschützt werden, allerdings gilt der Schutz nur für die bei Anmeldung geschützten Waren und/oder Dienstleistungen und auch nur für den gewerblichen Verkehr. Eine andere Bürgerinitiative kann den Namen durchaus trotz Markenregistrierung weiter nutzen, solange sie nicht gewerblich handelt und die entsprechenden Waren/Dienstleistungen anbietet.

Die Widerspruchsgebühr beträgt € 120.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Bewertung des Fragestellers 4. Dezember 2011 | 11:56

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Meine Frage wurde gut beantwortet und hat mir weitergeholfen.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Robert Weber »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Dezember 2011
4,6/5,0

Meine Frage wurde gut beantwortet und hat mir weitergeholfen.


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht